Dann würde ich sie weglassen. Das gibt zwar nur Probleme, wenn das Finanzamt die Belege sehen will, aber das kann durchaus mal sein.

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Wenn die Anschrift falsch ist und die Zustellung des Vollstreckungsbescheids nicht über das Gericht erfolgt ist ist dieser ungültig. Das die Inkasso-Firma da eine Kopie sendet ändert nichts.

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Das würde ich sicherheitshalber ablehnen. Wer wirklich kaufen möchte macht das dann auch direkt über die Plattform.

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