Dafür ist eine Vollmacht da. Allerdings haben Banken ihre eigenen Formulare für Vollmachten. Dein Bruder muss genau schreiben, von welchem Konto du wie viel anheben darfst. Ist der Betrag nicht so hoch (bis 2000 Euro), wirst du bei der Bank vermutlich auch ohne Vollmacht Geld abheben können. Mit dem Sparbuch in der Hand kann eigentlich jeder Geld abheben.
Klar, dieser Service wird oft angeboten. Falls nicht, einfach nachfragen. Die neue Bank füllt mit dir zusammen ein Formular aus, dass dann an die alte Bank verschickt wird. Du kannst genau bestimmen, wann das alte Konto aufgelöst wird, wann noch Daueraufträge rausgehen, usw..
Das kann man so nicht sagen. Manche Bank wird in so einem Fall kein Konto eröffnen, Postbank oder Sparkasse geben dir sicherlich ein Guthabenkonto.
Die Bank kann immer einen Überweisungsrückruf starten, jedoch ist der Erfolg nicht garantiert. Gerade heutzutage werden Überweisungen sehr schnell ausgeführt. Solange das Geld dem Empfänger nicht gutgeschrieben wurde, ist ein Rückruf möglich.
Bei einer Dispoerhöhung müssen zwingend beide Kontoinhaber unterschreiben, schließlich haften ja auch beide. Vielleicht erhöht dein Berater, wenn du guten Kontakt zu ihm hast, den Dispo trotzdem und du kannst die Unterschrift nachreichen.
Der Versand der Kontoauszüge beginnt, sobald die Abrechnung aller Bausparverträge zum Jahresabschluss beendet ist, und wird bis Ende Januar abgeschlossen sein. Kontoauszüge für Bausparverträge kommen einmal zu Anfang des Jahres. Den aktuellen Kontostand kannst du aber bei der Bausparkasse erfragen.
Nein: Das VL-Depot wird grundsätzlich nur für den jeweiligen Arbeitnehmer angelegt und ist daher nicht als Gemeinschaftskonto geeignet. Wenn beide Ehepartner arbeiten können Sie allerdings für jeden ein eigenes VL-Depots eröffnen.
Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Tarif einer Bausaprkasse ist generell möglich, allerdings kann man nicht in jeden beliebigen Tarif wechseln. Da musst du dich vor Ort bei deiner Bausparkasse informieren.