Zusatz - Alternativen zur Kündigung: https://www.volders.de/ratgeber/kuendigen/fondsgebundene-rentenversicherung#sectiond6e67090-844c-4d8c-8537-02a836e915af
Sie können zu jedem Monatsersten kündigen. Sonstige Fristen sind eher die Ausnahme. Ein Telefonat direkt mit der Versicherung (Innendienst / Fachabteilung) wird sicher für Klarheit sorgen.
Tipp: Obendrein könnte es sinnreich sein zu prüfen, ob der Vertrag rückabgewickelt werden kann oder ob man den Vertrag "verkaufen" kann. Denn dadurch kann man häufig mehr von seiner eingezahlten Prämie zurückholen bzw. kommt sozusagen "unter dem Strich" mehr heraus.
Hierzu gibt es diverse Urteile. Diese Verfahren werden oft von spezialisierten Anwälten umgesetzt.
Weitere Infos zur allg. Kündigung: https://www.volders.de/ratgeber/kuendigen/fondsgebundene-rentenversicherung#section3f6f46c2-3541-42d2-b701-597326510ef7
Es ist sehr wahrscheinlich, dass deine private Haftpflichtversicherung diesen Schaden übernimmt. Obwohl... vielleicht beurteilt die Versicherung das Verschulden anders.
Hier gibt´s ganz gute Infos zur Haftpflicht: https://agentin.de/versicherungslexikon/private-haftpflichtversicherung-versicherungsmakler-berlin/#grundlagen
Schäden an Fahrzeugen sind grundlegend von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Die Ausnahmen sind sehr eng gefasst - je nach der "Tarifgeneration".
Siehe z.B. HUK - Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) |
(Seite 8 - A 1.1)
Zitat - Beginn:
"Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet."
Zitat - Ende (Link zu den Bedingunen ist unten)
_____
Bedingungen - Kfz-Versicherung (Verlinkungen)
1.) Allianz - https://goa-eportale.allianz.de/PKR/B-4/PKRB-4014Z0.pdf.download.pdf
2.) AXA - https://www.axa.de/site/axa-de/get/documents_E271896309/axade/medien/privatkunden/fahrzeugversicherungen/kfz-versicherung/tarifinformation-kfz-mobil-online.pdf
3.) HUK - https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf
Wende dich bitte schriftlich (z.B. per E-Mail: kontakt@luko.eu | Vertragsnummer angeben) an die Versicherung (nicht an Check24(!), sondern direkt an dien Versicherer) und setze denen einen konkreten Termin (z.B. den 20.05.2022), um den Umstand verbindlich als auch transparent aufzuklären zu lassen.
Bis zu der Er-/Klärung der Versicherung empfehle ich dir nicht den Beitrag zurükzubuchen. Das schafft letztlich nur noch mehr unnötige Umstände und im ärgsten Fall massive Probleme.
Hab´ bis dahin etwas Geduld. Wird schon klappen. :)
Viel Glück für dich. :)
P.S.: Die "Mutter von Luko" ist ein französischer Versicherer.
Als neu hinzukommendes Risiko ist der Hund bis zur nächsten sog. Hauptfälligkeit mitversichert. Dazu gab´s sogar ein Urteil. Steht zumindest unten, auf der Internetseite. Hab´s nicht überprüft.
Hier der Link zu den Informationen:
https://agentin.de/verbrauchertipp/vorsorgeversicherung-fuer-neue-risiken/
Danach muss man natürlich den Hund extra versichern. Denn die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist ein eigener Vertrag (Pflicht in Berlin), auch wenn es im 'Paket' angeboten werden sollte.
Siehe auch: https://versicherungsmakler-berlin.link/hundehaftpflichtversicherung-berlin/
Die Hausratversicherung schützt beide Wohnungen, sofern sich die neue Wohnung im Inland befindet.
Weitere sehr hilfreiche Informationen und Tipps zur Hausratversicherung bzw. zum Umzug und dem Versicherungsschutz sind hier zu finden:
https://agentin.de/verbrauchertipp/umzug-hausratversicherung-schuetzt-uebergreifend/
Die Hausratversicherung schützt grundlegend übergreifend, sofern sich die neue Wohnung in Deutschland befindet.
Weitere sehr hilfreiche Informationen und Tipps zur Hausratversicherung bzw. zum Umzug sind hier zu finden:
https://agentin.de/verbrauchertipp/umzug-hausratversicherung-schuetzt-uebergreifend/
Die Hausratversicherung schützt grundlegend übergreifend, sofern sich die neue Wohnung im Inland (BRD) befindet.
Weitere sehr hilfreiche Informationen sind hier zu finden:
https://agentin.de/verbrauchertipp/umzug-hausratversicherung-schuetzt-uebergreifend/
Genau aus diesen Gründen möchte ich dir empfehlen in der 'GRV' (gesetzliche Rentenversicherung) zu bleiben:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04_leistungen/01_rente/mindestversicherungszeit.html
Das Thema ist doch etwas umfangreicher, um es in 3 Sätzen zusammenzufassen. Hier findest du weitere Informationen zu dem Thema:
https://agentin.de/verbrauchertipp/kfz-versicherung-rabattuebertragung/
Ihr könnt einen Stundensatz mit der Versicherung abrechnen (10 Euro - 12 Euro je Stunde für z.B. Demontage der Schränke, Aufräumarbeiten etc., sofern selbst bewerkstelligt). Zudem ist zu empfehlen den Wasserschaden über die eigene Hausratversicherung abzurechnen (Neuwertersatz) und n i c h t über die Privathaftpflichtversicherung des Obermieters ('nur' Zeitwertersatz).
Siehe Tipp: https://agentin.de/verbrauchertipp/wasserschaden-durch-obermieter/
Was wollen die (Firmen) und warum nicht bezahlen? Bitte schildere den Vorfall konkreter! Danke. :)
https://www.astradirect.de/impressum
https://www.astradirect.de/impressum
Du kannst von dem Vertrag sehr wahrscheinlich zurücktreten. Das sollte kein Problem sein. Außerdem bist du, aufgrund deines Alters, noch nicht voll geschäftsfähig. Ich denke das sollte kein Problem sein. Im Zweifelsfall ruf dort einfach an und erkläre deine Sorgen. Entscheidend ist, dass der Rücktritt vom Vertrag oder die Kündigung des Vertrages schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt wird.
Dann ist alles bestens. :)
Bis zu 14 Tage im Jahr ist es sogar überwiegend kostenfrei bei den Kfz-Versicherungen. Einfach den Vor- und Familiennamen + Geburtsdatum etc. bei der Versicherung angeben und bestätigen(!) lassen. Dann sollte alles abschließend geregelt sein.
Das ist tatsächlich eine Einzelfallbetrachtung. Man sollte sich zu solchen Themen persönlich beraten lassen, da es keine pauschale Lösung gibt, die immer perfekt bzw. für Jedermann passt.
Hier gibt´s hilfreiche Informationen zur Rabattübertragung (SF-Klasse übernehmen):
https://agentin.de/verbrauchertipp/kfz-versicherung-rabattuebertragung/
Hallo 'BALIK',
entscheidend ist wie lange dein Vertrag bei der (Vor)Versicherung bestanden hat und ggf. aufgrund welcher Regelung (z.B. Sondereinstufung etc.) deine Kfz-Versicherung in die aktuelle SF-Klasse) eingestuft wurde. Mit der Einstufung meine ich z.B. folgendes:
Stufung eines Kfz-Vertrages:
https://agentin.de/verbrauchertipp/wann-wird-man-gestuft/
Einstufung einer Kfz-Versicherung (z.B. 'Anfänger'):
https://agentin.de/verbrauchertipp/was-ist-eine-fuehrerscheinregelung/
Theoretisch erlischt der Vertrag ab Tag des Kfz-Verkaufs. Praktisch gilt die Kfz-Versicherung weiterhin, bis zum Tag der Abmeldung/Ummeldung auf der Zulassungsstelle (gesamtschuldnerische Haftung).
Hier habe ich hilfreiche Informationen dazu gefunden:
- https://agentin.de/glossar/kfz-verkauf/
- https://agentin.de/verbrauchertipp/kuendigungsfrist-kfz-versicherung/
- https://agentin.de/glossar/elektronische-versicherungsbestaetigung-evb/
- https://agentin.de/tipp/beschaffenheitsvereinbarung-oder-wissensmitteilung/
Nicht unbedingt. Ich habe dazu etwas hilfreiches im Netz gefunden: https://agentin.de/glossar/kfz-verkauf/
Hallo manumue,
der Vorfall ist grundlegend über die private Haftpflichtversicherung versichert.
Schließlich dient dazu eine private Haftpflichtversicherung, sofern es kein Vorsatz war. Jedoch ist über eine private Haftpflichtversicherung 'nur' der Zeitwert versichert. Das bedeutet, dass der Versicherer die Reparatur oder den 'Restwert' begleicht. Dein Freund sollte die Versicherung anrufen und sich mitteilen lassen, wie er nun am besten vorgehen soll.
Vermutlich müsst ihr euch beide dazu schriftlich äußern (Schadensformular ausfüllen etc.).
Frage am Rande: Seid ihr beide über einen Vertrag versichert? 'Freund' könnte ja bedeuten, dass ihr ein Paar seid und in demselben Vertrag versichert seid. Sollte dies so sein, wäre es nicht mitversichert. Denn Ansprüche untereinander sind im Regelfall vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Im Übrigen gibt es auch private Haftpflichtversicherungen, die Schäden zum Neuwert versichern. Oft ist dies jedoch auf einen bestimmte Schadenshöhe maximiert, z.B. 3.000 Euro.