Es ist ein deutscher Shop. Adresse liegt auch vor!

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Bei uns wares so ähnlich, ja, dafür kannst und darfst Du (lt.meiner Anwältin) Gebühren berechnen. Leider weiß ich nicht mehr wieviel!

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erst 3-6 % p. A. beunruhigen mich
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Einzel - u. Versandhändler dürfen keine Nutzungsgebühr bei mangelhafter oder beschädigter Ware verlangen.

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Das Arbeitslosengeld ist ein prozentualer Anteil(62 % ledig / 67 % verh.) deines Lohnquerschnitts der letzten 12 Monate Erwerbstätigkeit. Wenn du aber nur 3 Monate bei deinem letzten Arbeitgeber beschäftigt warst, wird wohl der vorletzte Verdienst mit berechnet.

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http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Publikation/pdf/Dauer-des-Anspruchs.pdf

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Alle Fragen diesbezüglich werden bei SteuerThek.de beantwortet. Auch zu privater Altersvorsorge etc. Schön verständlich erklärt, auch für Laien.

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Es gab mal ein Urteil darüber, das der Steuerberater haftbar gemacht werden könnte, ist aber schwierig durchzusetzen, da man ja selbst dafür unterschreibt, das alle Angaben richtig sind. Für vom Finanzamt zu hoch berechnete Beträge kann er nichts, man müsste nachweisen können, dass er was falsch gemacht hat.

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Antworten auf alles, was damit zusammenhängt gibts bei www.Kautionskasse.de

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Ja, die Agentur überweist für Hartz IV - Empfänger einen Pauschalbetrag an die Krankenkasse. Auch Hartz IV Empfänger müssen Praxisgebühren zahlen, zumindest f. alle gesetzlichen Versicherungen. Nur wenn die Zahlungen eine bestimmte Grenze überschreiten, kann man sich einen Befreiungsschein ausstellen lassen.

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Vielleicht über idealo.de oder Teloos.de

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Ohne die Hypo Real Estate geht fast nichts auf dem Pfandbriefmarkt. Sie ist deshalb so wichtig, weil sämtliche Kommunen, Versorgungskassen und zahllose andere Banken daran hängen. Aber wenn die HRE morgen ihre Bilanz für 2008 vorlegen müsste, würde sie postwendend von der Bankenaufsicht (BaFIN) geschlossen – zu groß sind die Verluste und Risiken.

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Kommt ganz darauf an, was vertraglich geregelt wurde. Besser wäre es, denn wenn Dein Hauptberuf darunter leidet, z.B. weil Du montags unausgeschlafen bist, kann Dein Chef Dir den Nebenjob sogar verbieten. Die meisten Vorgesetzte haben aber wohl eher nichts dagegen einzuwenden.

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Ja! Mehrere Frensehsendungen haben schon über Abzockmethoden von privaten Abschleppdiensten berichtet, auch der ADAC hält deren Preise für völlig unangemessen, aber dennoch - Amtsgericht München hat entschieden, dass bezahlt werden muß. Wenn der/die Inhaber des Supermarktes dieses Abschleppunternehmen beauftragt hat, führt kein Weg daran vorbei.

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Die Unternehmen sollten ein Spendensiegel haben und die Mitarbeiter sollten sich ausweisen und mit sachlichen Argumenten punkten können. Info bei DZI (Deutsches Zentralinstitut f. soziale Fragen oder bei Spendenrat e.V.

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Es gibt die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für Hartz 4 Empfänger oder Geringverdiener. Auch als Schwerbehinderter hat man die Möglichkeit befreit zu werden. Allerdings muß man hierfür erst einen Antrag stellen und es kann eine Weile dauern, bis alle Angaben geprüft sind.

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