Es kommt wohl darauf an, wem die Einbauküche gehört. Denn dazu wird der Hahn gehören. Wenn es dein Eigentum ist, dann musst du wohl selbst dafür aufkommen. Wie schon LittleArrow feststellte, müssen zuerst von dir die weiteren Informationen gegegeben werden, bevor weiter geantwortet werden kann. Deine Frage lässt ja gerade zu offen, wer der Eigentümer ist, fordert somit selbst heraus, die Gegenfragen zu stellen.

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Das kann sicher der Gerichtsvollzieher. Ob die Ablehnung aber mit Recht erfolgt, ist eine andere Frage. Dazu benötigt man oder sie sicher noch mehr Hintergrundwissen.

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Eine Möglichkeit wäre, beim Landratsamt nach zu fragen, dort bei der Abteilung: Waffenrecht, weil ja dort alle im Landkreis befindlichen Waffen, für die Waffenscheine benötigt werden, genau bekannt sein müssen.

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Am besten man ruft gleich den Richter an, der sagt einem, was geschieht. Es gibt auch eine schriftliche Zeugenaussage. Vielleicht lässt sie der Richter zu. Aber nicht einfach nur nicht kommen, dann kannst du nämlich auch plötzlich mit der Polizei zu einem nächsten Termin gleich abgeholt werden.

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Von einem ähnlichen Fall weiß ich ebenfalls. Tatsächlich hat aber auch da, wie wfwbinder schon richtig sagte, der Schädiger auch die Belohnung für den Hinweis gebenden Zeugen erstatten müssen. Wichtig war da nur, dass die Belohnung in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden stand. Dieses Verhälnis ist aber sicher im Ausgangsfall gewahrt.

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