Die Frage, was Ihnen zusteht, ist falsch gestellt. Sie können verlangen was Sie wollen, wenn es denn jemand zahlt.
Sie sollten eher überlegen, was Sie verlangen müssen, damit Sie im vergleich zur Festanstellung sich selbst nicht schlechter stellen (Urlaubsgeld, Krankengeld, freie Tage müssen mitfinanziert werden...). Da wurde ja bereits hinreichend aufgelistet.
Ansonsten: Freiberufler oder Gewerbe...kommt drauf an, was es für einen Tätigkeit ist und entscheidet am Ende das Finanzamt. Scheinselbstständigkeit vermeiden.

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Erdrutsch, Starkregen usw. Zusammengefasst sagt man Schutz gegen Naturgewalten: http://www.finanzen.de/gebaeudeversicherung#elementarschaden. Sollte man wirklich drüber nachdenken. Naturkatastrophen kommen immer häufiger vor, selbst wenn man glaubt, es kann einen nicht treffen. Wie kürzlich dieser Tornado, der einige Häuser komplett zerstört hat.

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Hat die Ausbildung annähernd etwas mit deinem Job zu tun oder ist es wirklich ausschließlich Privatvergnügen? Ist es ein anerkannter Abschluss? Dann kann es unter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angegeben werden.

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Geh zum Jugendamt. Was machst du denn beruflich? Oder gehst du noch zur Schule?

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Die meisten Versicherer zahlen bei Unfällen mit Tieren nur, wenn es sich um einen "echten" Wildunfall handelt. Also es muss zum Einen ein Pelztier sein. Vögel zählen nicht zum Wild (verursachen aber erfahrungsgemäß auch kaum einen Schaden). Auch Haustiere sind dabei außen vor, also Hunde, Katzen oder Kühe. Hier wäre dann wohl eher der Halter haftbar zu machen.

Aber damit die Versicherung zahlt, muss noch mehr beachtet werden. Z.b. wenn man versucht hat auszuweichen und gegen einen Baum prallt, muss man a) beweisen, dass man einem Tier ausgewichen ist und b) durch das Ausweichen einen größeren Schaden verhindert hat. Noch mehr zum Thema finden Sie in dem Ratgeber, einfach mal rein schauen: http://www.finanzen.de/kfz-versicherung/ratgeber

Mit dem Wissen dann einfach mal Tarife vergleichen oder zu einem unabhängigen Berater gehen.

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Die USA sind eigentlich bankrott, aber welches Land nicht?

Aber wie meinen Sie dass, was ist, wenn alle Ausländer ihre Staatsanleihen abstoßen würden? Dann schaut der letzte in die Röhre würde ich sagen. Oder aber anders. Das wird China sicher nicht zulassen :)

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Mach bei beiden einen Vergleich und schau dir das Ergebnis an. Dann vielleicht noch schauen, was Stiftung Warentest gesagt hat.

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Würde ich nicht tun. Kostet in der Regel nicht viel, wenn sie schon viele Jahre einzahlen. Und gerade wer nicht mehr arbeitet, sollte eine UV haben. Was ist, wenn sie mal stürzen? Pflegeversicherung für die Zukunft sollte extra abgeschlossen werden.

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Das kann letzten Endes nur ein Gericht entscheiden. Es gibt durchaus Fälle, in denen der Unterhalt verweigert werden darf. Z.B.: bei Misshandlung oder Missbrauch der Kinder durch den Elternteil. Auch Alkohol- und Drogensucht der Eltern kann dazu gehören. Ob er Unterhalt gezahlt hat, ist hingegen irrelevant.

Aber dazu muss erst einmal die Selbstbehaltsgrenze des Kindes erreicht sein (liegt bei Alleinstehenden bei 1.500€), von der eine ganze Menge abgezogen werden kann. Sollten Kinder einen Brief vom Sozialamt bekommen, sollten sie zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.

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Hallo, also ihr habt gemeinsam etwa 1850€ zur Verfügung, abzüglich Miete noch 1400€ .... gut, ich finde das eigentlich ganz ordentlich auch mit 184€ weniger, aber ist nicht mein Problem.

Wohngeld wirst du da nicht bekommen (als ich studiert habe, war das für Studenten eh nicht möglich).

Ich sehe 2 Möglichkeiten: 1. du gehst mehr arbeiten um das bald fehlende Geld zu verdienen oder 2. einen Bildungskredit. Den musst du dann allerdings ziemlich rasch in vollem Umfang und verzinst zurück zahlen. Hier kann dich deine Bank beraten oder das Studentenwerk.

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Zunächst würde ich versuchen, mit der Nachbarin zu sprechen, ob man die Aktivitäten im Vorgarten nicht auf bestimmte Uhrzeiten begrenzen kann. Wenn das nicht funktioniert, dann sollten Sie mit der Hausverwaltung / Vermieter sprechen. Zunächst schreiben Sie ja selbst, dass in der Hausordnung steht - also verstößt Sie gegen die Hausordnung. In dieser wird sicher auch etwas von Ruhezeiten stehen?! Diese sind auch einzuhalten (auch wenn es spielende Kinder sind), dass die Fläche nicht als Spielplatz genutzt werden soll. Und so wie Sie es beschreiben, wird der Vorgarten inzwischen als Privatgarten von Ihrer Nachbarin genutzt?! Dann würde ich darauf hinweisen, dass ich diese Fläche nicht mehr in den Nebenkosten haben möchte, wenn es das Privatvergnügen einer einzelnen Mieterin ist. Aber wie gesagt, erst einmal das vernünftige Gespräch mit Nachbarin und Vermieter suchen.

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