Da würde ich zuerst im Tarifvertrag, dann im Arbeitsvertrag nachlesen, (bzw beim Betriebsrat usw. nachfragen) und wenn da nichts drinnsteht, event. mit dem Chef persöhnlich verhandeln.

hier wird folgende Staffelung vorgeschlagen:

  • Beim 20-jährigen Dienstjubiläum 50 % eines Monatsbezugs
  • Beim 30-jährigen Dienstjubiläum 100 % eines Monatsbezugs
  • Beim 40-jährigen Dienstjubiläum 150 % eines Monatsbezugs

=> 10 Jahre = 0,00 €

http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp?his=5094.51.5570&id=8192

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  • www.proaurum.de
  • Hausbank
  • Münzhändler

irgendeiner wird schon ein gutes Angebot machen ...

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Wenn du in der Situation der Bank wärst, wurdest du eine Nachsicherung des Kredits verlangen? Wie weit ist der Kredit schon getilgt?, übersteigt der Wert des Grundstücks schon die Restschulden? Dann ist keine Nachsicherung notwendig. Kannst du dein Lebensunterhalt und deine Raten von deinem niedriegem Einkommen immer noch finanziern, falls nicht würde ich von mir aus auf die Bank zu gehen und die monat. Ratenhöhe nachverhandeln.

Die rechtlichen Grundlagen für die Nachsicherung findest du in den Verträgen AGB usw.

Die Sicherheiten die für ein bestimmtes Darlehn bürgen, sind genau bestimmt und im Darlehnsvertrag nachzulesen. Falls dein Sparbuch gefändet ist, wirst du ohne Zustimmung der Bank sowieso nichts abheben können.

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