Ausbildung gekündigt, was kann ich jetzt beantragen?
Hallöchen.
Meine Tochter hat ihre Ausbildung aus einem traumatisiertem Erlebnis gekündigt.
Wie wollte sich Arbeitslos melden.
Da sagte man ihr sie hat keinen Anspruch auf ALG1 oder Hartz IV.
Sie müsse zum Sozialamt.
Dort wurde nun gesagt sie müsse Hartz IV beantragen.
Ich selber bekomme nur ALG1 und Wohngeld für beide Kinder.
Reicht es wenn ich der Wohngeld stelle das mitteile das sie kein Einkommen hat.
Ich weiß das Wohngeld Vorrang hat, somit denke ich nicht das sie was bekommt und man nicht beides bekommt
Könnt ihr mir da helfen. LG
4 Antworten
Sie hat ein Einkommen, nämlich Harz 4. Deshalb kannst Du nicht sagen, sie hätte kein Einkommen.
Du musst das mit Harz 4 regeln.
Sie beantragt ALG2 (Hartz4). Und Du fragst bei der Wohngeldstelle an, ob sich etwas ändert.
Dann soll sie sich sofort eine neue Ausbildungsstelle suchen, sonst wird dir auch noch das Kindergeld gestrichen, falls sie volljährig ist. Ausbildungsstellen gibt es in rauen Mengen.
Sie ist schon dabei.
Es geht ja auch ums finanzielle.
Ich selbst habe ja auch nichts
Alg1 steht ihr zu wenn sie mindest 12 Monate versicherungspflichtig Beschäftigt war, eine Ausbildung zählt dazu.
Eine Eigenkündigung bewirkt eine 12 Wochen ALG sperre. Es sei denn sie kann nachweisen, das die Kündigung gerechfertigt war und eine Weiterführung des Vertrages nicht möglich.
Ansonsten bleibt dann eben nur noch ALG2 wenn die Bedingungen für ALG1 nicht erreicht sind.
Sie hat kein Anspruch auf ALG1, ja sie hat selbst gekündigt, warum möchte ich nicht näher eingehen.
Dann muss sie oder ich den Antrag stellen, da sie ja noch zuhause wohnt
Es sind noch Zehntausende von Ausbildungsplätzen unbesetzt, auf die man sich noch für das eben begonnene Ausbildungsjahr bewerben kann.
Das weiß sie auch selber.
Es geht erstmal um die Finanzen, da sie ja momentan kein Einkommen hat
Mit einem neuen Ausbildungsplatz wäre das Problem aber ja gelöst.
Ich habe ja geschrieben das sie gekündigt hat auf Grund eines Traumatischen ereignis, das geht nicht so schnell wieder weg.
Sie ist deswegen schon in Behandlung
Sie hat es noch nicht beantragt.
Somit hat sie noch nichts.
Wie wird das dann geregelt?
Ich ALG1 und Wohngeld für beide Kinder
Sie kann ja dann nicht auch Wohngeld bekommen