Dürfen meine Eltern mir (17) ohne Grund den Umgang zu meinem Freund (19) verbieten?

2 Antworten

Das haben Eltern schon immer gemacht. Und der Freund ist meistens nicht gut genug für die Tochter. Das ist anders wo auch so.

Dann musst Du Dich eben heimlich treffen. Andere machen das auch so.

Bein dürfen sie nicht da dü über 16 bist, aber sie dürfen ihm verbieten das Grundstück zu betreten und Geschlechtsverkehr dürft ihr bis du 18 bist nicht haben. Dafür könnten sie ihn verklagen. Ansonsten steht euch nichts im weg.

das was du hier schreibst ist falsch

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Was ist daran falsch? Sie schrieb ja das sie ihn nicht leiden können.

 Umgangsbestimmungsrecht ist ein selbstständiger Teil der Personensorge. Es darf nicht missbräuchlich ausgeübt werden, die Grenze stellt in jedem Fall die Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB dar. Das heißt, der Umgang mit Dritten kann nicht lediglich aus dem Grund verboten werden, weil Eltern die Freunde nicht mögen. Es müssen triftige Gründe genannt werden, damit ein Umgangsverbot gerechtfertigt wird. Dies können insbesondere die Fälle sein, in denen der Dritte das Kind zu gefährdenden Verhaltensweisen veranlasst, wie etwa: Drogen- oder Alkoholkonsum, kriminelle Handlungen und Prostitution, auch Sexualkontakte mit Dritten kann je nach Alter und Konstellation ein Umgangsverbot rechtfertigen.

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@Wirbelwind955

Ob "Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB" hierauf zutrifft, ich habe da so meine Zweifel!

Fragestellerin ist mit 17 Jahren kein Kind mehr, sie ist eine Jugendliche bzw. eine fast junge Erwachsene, so als fast volljährige!

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@Alarm67

Habe nicht gesagt das es hier zutrifft habe geschrieben das sie es nicht verbieten dürfen nur weil sie ihn nicht mögen. Nur wenn eines der anderen fälle vorliegen würde. Habe den Paragraphen zugefügt weil schubert meinte das meine aussage falsch wäre. Da der Paragraph sagt wann sie den umgang verbieten dürfen.

Dennoch ist sie für das gericht minderjährig deshalb können die eltern nicht den umgang verbieten aber den Geschlechtsverkehr schon da gab es schonmal einen fall wo die eltern auch gewonnen hatten.

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