Können Eheleute zwei verschiedene Hauptwohnsitze haben?

1 Antwort

1. Klar kann sie. Dann aber siehe 2.

2. Steuerrechtlich sind dann zwar beide noch verheiratet, aber "dauernd getrennt lebend". Mit dem Ergebnis, dass sie die Steuervorteile von Ehegatten nur noch bis zum Ablauf des Kalenderjahres nutzen können, in dem sie diesen Zustand herstellen. Ab dem nächsten Jahr ist jeweils das Finanzamt zuständig, bei dem die Ehegatten ihren jeweiligen Wohnsitz haben. Beide können dann nur noch Steuerklasse 1 und 2 nutzen.

3. Nein, das geht natürlich nicht. Es kann eben nur einer von beiden einen Zweitwohnsitz melden, was dann zur entsprechenden steuerrechtlichen Behandlung führen würde.

4. Erübrigt sich durch die obigen Antworten. Ob WG-Zimmer oder eigene Wohnung ist für die Beurteilung, ob es sich um einen Hauptwohnsitz handelt, pupsegal.