Zweites Mal von der Polizei mit Cannabis erwischt?

10 Antworten

Der Richter hat Dir geglaubt, dass die 8g für eine Party waren und nicht zu Eigennutzen?

Ich meine ja nur, wenn es für eine Part ist, hast Du doch eindeutig vor das Zeug unter die Leute zu bringen oder nicht?

Naja, wie auch immer.
Auf Folgen darfst Du Dich auf jedenfall einstellen und den ersten Fall werden sie nicht vergessen haben.

puravida01  24.07.2017, 13:28

Ja mit deiner Aussage hast du ziemlich Mist gebaut. Wäre das Zeug für dich, würdest du auf Besitz angeklagt werden. Jetzt aber auf Handel, wobei die Strafe höher ausfallen wird. MPU kommt zu 99%

Du musst vor allem eines fürchten, dass Du überhaupt keinen Führerschein machen darfst.

Ich weiß nur soviel, dass jeder Autofahrer (der also den Führerschein bereits hat), der Cannabis bei sich führt, automatisch sich einem Drogentest unterziehen darf und selbst wenn das 2 Tage her ist, dass jemand ausnahmsweise mal gekifft hat, lässt sich das noch nachweisen und der Führerschein wird direkt eingezogen.

https://www.google.de/search?q=cannabis+und+f%C3%BChrerschein&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=ldZ1WZazA8Xb8Ae_kZe4Bg

da wird es sicher folgen geben. das erste wäre eine prüfung ob du für den öffentlichen verkehr überhaupt geeignet bist.

OMG, hier sind ja wieder einige "Eggschbärden" unterwegs. Daher jetzt ausführlich erklärt:

Zuerst kommen die STRAFRECHTLICHEN Konsequenzen: Die Polizei stellt einen Strafantrag wegen Besitz von Betäubungsmitteln (kurz: BtM). Der Strafantrag geht dann an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird oder ein Diversionsverfahren ausreicht oder im schlechtesten Fall ein Verfahren vor dem Jugendgericht angesetzt wird.

In deinem Fall handelt es sich um eine sog. "geringe Menge" zum Eigenkonsum, daher ist mMn höchstens mit der Auflage einer kleinen Anzahl von Sozialstunden zu rechnen (meine Meinung, die Meinung des Staatsanwalts kann abweichen).

Nachdem du aber gerade eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, treffen dich die VERWALTUNGSRECHTLICHEN Konsequenzen wohl deutlich härter:

Zum einen wird die Führerscheinstelle (kurz: FsSt) dich nicht zur Führerscheinprüfung zulassen, so lange ein Strafverfahren gegen dich läuft - und bei der üblichen Auslastung der Justiz bedeutet das schon mal mindestens 3-6 Monate Zwangspause.

Zum anderen informiert bei Delikten mit BtM die Polizei immer auch die FsSt direkt - und die haben (anders als Gerichte) sehr wenig Verständnis für Drogenkonsum.

Du solltest also damit rechnen, daß die FsSt von dir ein ärztliches Gutachten fordert, bevor Du zur Führerscheinprüfung zugelassen wirst.

Voraussetzung für ein positives Gutachten ist der Nachweis der Abstinenz über mindestens 3 Monate. Die Kosten betragen ca. 300-400€.

Zu guter Letzt solltest Du auch bedenken, daß Du im polizeilichen Informationssystem wegen der Drogendelikte erfasst bist und somit bei jeder Verkehrskontrolle mit einem "freiwilligen" Drogentest rechnen musst.

Fazit: Du solltest in Zukunft definitiv auf den Besitz und vor allem Konsum von BtM verzichten.

Mit dem Führerschein ist schwer einzuschätzen, durchaus möglich, dass dies der Führerscheinstelle gemeldet wird und du nicht so ohne weiteres zur Fahrprüfung zugelassen wirst. Im Wiederholungsfall drohen normalerweise auch Konsequenzen, wobei hier Sozialstunden oder mehrere Gespräche bei einer Drogenberatung als Auflage in Betracht kämen.