Zweimal Kirchensteuer? Evangelisch + Jüdisch?

11 Antworten

Seit 2003 ist die Jüdische Kirchensteuer im Staatsvertrag geregelt. Der Staat bezahlt jährlich garantiert 3 Millionen Euro. Für die seit 2015 erstmals <100.000 Gemeindemitglieder.

Wenn du aus dem Judentum offiziell nicht ausgetreten bist, werden diese mit erstem Gehalt bzw. auch nachträglich auf den zusätzlichen Zehnten berufen. Hier hilft nur ein Austritt. Besser ist hier das Einwohnermeldeamt. Da du auch hierfür eine Bestätigung bekommst. Die Sorgfältig aufbewahren!

Nach 10 Jahren spätestens werden diese Unterlagen vernichtet. Und sowohl im Judentum als auch den Austritt bei der Evangelischen Kirche wirst du nicht mehr nachweisen können! Dann stellen die wieder Forderungen an dich!

Beim Amtsgericht werden Akten nur für das Verfahren bzw. bis zu 6 Jahre aufbewahrt und danach vernichtet! Dann bekommst du beim Nachweisen deines Austrittes in jedem Fall ein Problem!

Tipp: Wenn du eine Vollzeitstelle bei der Evangelischen Kirche hast, dann tritt zum Stellenerhalt niemals aus! Denn bei der nächsten Kürzung bist du nach Sozialplan der erste der Gekündigt wird! Auch wenn das dem Chef ersmal nix ausmacht!

Außerdem unterhalte dich auch privat nicht mit Zeugen Jehovas. Auch das, ist für die Evangelische Kirche sofort ein Kündigungsgrund!^^

Kirchensteuer fällt als Evangelikaler 8% in Bayern & Badem-Würtemberg und 9% in den restlichen Bundesländern an. Ebenfalls auch die Kirchliche Kapitalertragssteuer (gleiche Prozentsätze). 

Für Grundstückseigentum sind dann nochmals 10% fällig.

Wenn Du bei der evangelischen Kirche angestellt bist solltest Du erst mal vorsichtig abtasten wie Dein Arbeitgeber zu einem Kirchenaustritt steht denn es kann durchaus sein dass er Dir deswegen kündigt. Darf er laut Europäischem Gerichtshof. Du zahlst da Kirchensteuer. Diese wird Dir vom Finanzamt abgezogen - vertreten durch das Personalbüro - und an die Kirche abgeführt. 

Wenn die jüdische Gemeinde sich an Dich wendet verlangt sie von Dir den Zehnten. Der Zehnte kann keine Kirchensteuer sein. Kirchensteuer wird im Konkordatsrecht geregelt, der Zehnte in der Bibel. Hier in Deutschland können sich Glaubengemeinschaften zu Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen schließen, diese anmelden und dann werden sie wie die im Konkordatsrecht genannten christlichen Glaubensgemeinschaften behandelt - wenn sie wollen und so vereinbart haben. Wie hoch der Zehnte festgesetzt wird - liegt tatsächlich an der Auslegung. 

Offiziell kannst Du den Zehnten wie gefordert zahlen. Du kannst es auch einfach lassen und der jüdischen Gemeinde mitteilen dass Du ja schon länger getauft bist.... . 

Aber bitte:

Erkundige Dich ZUERST VORSICHTIG beim Arbeitgeber wie er zu einem Kirchenaustritt steht. Denn es macht keinen Sinn auf diese Weise den Arbeitsplatz zu verlieren. 

Und ja: Offiziell kannst Du in D nur einer Glaubensgemeinschaft angehören. Also gegenüber Behörden. Da aber offensichtlich die jüdische Gemeinde bei Dir vor Ort nicht vertraglich mit dem Finanzamt verbandelt ist wird es nicht an dieser Stelle auffallen wenn Du auch die jüdische Gemeinde besuchen solltest. Es könnte allerdings Deinen AG stören. 

Im Zweifelsfall zum örtlichen Rathaus Deines Wohnsitzes gehen und nachfragen, wo Du aus der einen oder anderen Religion austreten kannst. Sofern Du zum Amtsgericht kannst, um dort Deine Konfession zu ändern, kann es sein, dass dieser Austritt kostenlos ist (so war es bei mir). Geht dies nur über das Standesamt, wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig, die unterschiedlich hoch ausfallen kann - je nach Bundesland.

Ansonsten ist die Antwort von dandy100 schon sehr gut.

Lass dir deinen unterschriebenen Vertrag zeigen. 

Welchen unterschriebenen Vertrag? So etwas gibt es in diesem Zusammenhang nicht, und so etwas ist auch nicht erforderlich. Kirchensteuer wird aufgrund eines Gesetz erhoben.

@PatrickLassan

Dann zahl es nicht. Wenn du keinen Vertrag hast, kann dich keiner dazu zwingen.

@Jadhua

Welchen Teil von ' Kirchensteuer wird aufgrund eines Gesetz erhoben' hast du nicht verstanden? Vielleicht informierst du dich erstmal über den Unterschied zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht.

Der deutsche Staat zieht soviel ich weiß keine Steuern für die jüdische Gemeinde ein. Du musst dir vor Augen führen, dass alle Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Sekten oder wie sie sich auch nennen, extrem geldgeil sind. Denn das ist der Sinn dieser Organisationen. Immer mehr Macht mit immer mehr Geld. Du kannst aus der evangelsichen Kirche austreten und der jüdischen Gemeinde unmissverständlich klar machen, dass du nicht bereit bist, sie zu unterstützen.

Du musst dir vor Augen führen, dass alle Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Sekten oder wie sie sich auch nennen, extrem geldgeil sind.

Das ist - zumindest in dieser pauschalen Art und Weise - nicht nur diffamierend, es ist auch schlichtweg unwahr.

Denn das ist der Sinn dieser Organisationen.

Nein. Die Kirchen respektive anerkannten Religionsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedern Beiträge, zum Teil als Steuern, zum Teil als separate Beiträge. Dieses Geld dient der Erfüllung ihrer Aufgaben. Wen es interessiert, woher wieviel Geld stammt und wofür es ausgegeben wird, kann sich gerne die entsprechenden Haushalte ansehen. Die sind seit Jahren (respektive schon immer) öffentlich.

Du kannst aus der evangelsichen Kirche austreten und der jüdischen Gemeinde unmissverständlich klar machen, dass du nicht bereit bist, sie zu unterstützen.

Das ist zumindest korrekt.