Mietwohnung : Stromzähler flur und heizung laufen nur auf mich?

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das ist alles son bisschen schwierig... einen zusätzlichen Zähler
einzubauen kann je nach Alter und zustand der anlage einen erheblichen
aufwand bedeuten. ich würde vorschlagen, der vermiter soll die
treppenlichtzeitschaltung auf automatik umbauen (lassen) und ggf. diie
leuchtmittel durch LEDs ersetzen. was den stromverbrauch der gasheizung
betrifft. wenn man weiß was da für pumpen verbaut sind, und was es für
ein kessel ist, kann man den duchschnittlichen jahresverbrauch relativ
gut einschätzen. das gleiche gilt natürlich auch für die sprechanlage
(falls vorhanden) und die treppenhausbeleuchtung...

meinen groben erfahrungen nach ergeben sich ungefähr die folgenden verbräuche:

Heizungsanlage 500 kWh im Jahr, Treppenhaus beleuchtung und gegensprechanlage ca. 250 kWh im Jahr...

ich
würde vorschlagen, dein Nachbarino soll Jährlich 108 € Stromumlage für
den allgemeinstrom bezahlen. dafür soll der vermieter dir die Miete um 9
€ senken. 

damit wärt ihr beide relativ gut bedient. wenn dus
genauer haben magst. es gibt zwischenzähler, die nicht größer sind, als
ein Sicherungsautomat. so was könnte man einbauen, und du gehst eben
einmal im Jahr her und fordest von deinem Vermietr eben die Hälfte des
verbrauches zurück...

lg, Anna

Dreh die Sicherung raus, und schau was passiert. Die Vermieterin wird sich schon melden. So geht das jedenfalls nicht.

diese vorgehensweise sollte nur die ultimaratio sein. denn stolpert der nachbar im dunkeln ist man am Ar... ganz zu schweigen davon, dass man doch ein halbwegs gutes verhältniss zu seinen nachbarn haben möchte...

daher ist der erste schritt wirklich der mal VERNÜFTIG mit dem vermieter zu reden und einen gütlichen weg für beide parteien zu finden...

lg, Anna

Zunächst musst du zweifelsfrei beweisen, dass du Allgemeinstrom über deinen Zähler laufend bezahlst. Beweisbare Aufforderung unter Fristsetzung an den Vermieter zur Trennung der Stromversorgung Flur und Heizung. Schätzung des Mehrverbrauches und Aufforderung wie vor zum Kostenausgleich an den Vermieter. Deine Forderung wäre nicht einklagbar, weil der Schaden nicht genau festgestellt werden kann. Blick in den Mietvertrag, welche Betriebskosten unter Allgemeinstrom und Strom für Heizung bereits eingestellt sind. Bei BK-Abrechnung Widerspruch, falls da Kosten für dich auftauchen.

Sie sollten den Vermieter veranlassen einen gesonderten Allgemeinstromzähler für die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen und den Betriebsstrom der Heizung zu installieren.

Die Nebenkostenabrechnung können Sie insoweit erfolgreich anfechten.

Da hat der vermieter seine kosten auf dich umgelegt du kanst dich nur an deine vermieter wend und verlangen das zu ändern oder das er deine mehrkosten trägt aber 50€ für strom bei zwei ist recht wenieg Bei 50 € Strom müste euer jeharesverbracuh unter 1800 kw sein..flurlicht gehört zu den bertirbskosten die auf alle umgelegt werden und nicht auf einen mieter alleine.

ja 50€ ist vllt wenig aber ich habe 350€ nachzuzahlen (wohne da 10monate) das sind 350€/10 = 35€+ also 85€ jeden monat für 2 personen. das nur nebenbei.

also sollte ich von der vermieterin verlangen dass sie es umendert und wie soll ich die kosten von ihr verlangen wie wird das gerechnet bzw. kontroliert wieviel ich mehr bezahlt habe (was nicht zu mir gehört)?