Zwei kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig möglich?

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Solange du die 50 Arbeitstage mit der weiteren kurzfristigen Beschäftigung nicht überschreitest, brauchst du dir keine Gedanken machen. Wie das mit der Lohnsteuerkarte aussieht, fragst du am besten deinen derzeitigen Arbeitgeber.

Übrigens: 50 Arbeitstage deshalb, weil du weniger als 5 Tage wtl. arbeitest. Für 50 Arbeitstage in 12 Monaten darfst du eine befristete BEschäftigung aufnehmen oder auch mehrere, ohne dass diese sv-pflichtig werden. Überschreitest du mit einer oder mehreren kurzfristigen Beschäftigungen die Grenze von 50 Tagen, wird diese sv-pflichtig.