Zwei kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig möglich?
Ich habe eine kurzfristige Beschäftigung, bei der ich 2 Tage im Monat arbeite. Meine Lohnsteuerkarte habe ich dort abgegeben. Vielleicht möchte ich nun eine zweite kurzfristige Beschäftigung beginnen. Geht das? Dass es im Jahr nicht mehr als 50 Tage werden dürfen ist mir bewusst. Kann ich das mit der gleichen Steuerkarte machen, dass einer der Arbeitgeber nur eine Kopie hat? Oder was muss ich machen?
2 Antworten
Solange du die 50 Arbeitstage mit der weiteren kurzfristigen Beschäftigung nicht überschreitest, brauchst du dir keine Gedanken machen. Wie das mit der Lohnsteuerkarte aussieht, fragst du am besten deinen derzeitigen Arbeitgeber.
Übrigens: 50 Arbeitstage deshalb, weil du weniger als 5 Tage wtl. arbeitest. Für 50 Arbeitstage in 12 Monaten darfst du eine befristete BEschäftigung aufnehmen oder auch mehrere, ohne dass diese sv-pflichtig werden. Überschreitest du mit einer oder mehreren kurzfristigen Beschäftigungen die Grenze von 50 Tagen, wird diese sv-pflichtig.
warum darfst du nur 50 tage arbeiten????
Keine Ahnung, ist gesetzlich so geregelt. http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html