Darf ich gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung und einen 450€-Job ausüben?

4 Antworten

Den 450€-Job auf Minijob-Basis laufen lassen (Pauschsteuer 2%, die der AG zahlt) und du hast keine Abzüge, der andere Job muss dann versteuert werden, keine Ahnung, wie das bei Studenten ist (ich vermute mal Steuerklasse 1).

Falls beide Jobs zusammen die 450€ nicht überschreiten, können auch beide als Minijob über die Pauschsteuer laufen. Nur ab 450€ muss einer der beiden über Steuerklasse versteuert werden, soweit ich informiert bin.

siola55  16.01.2018, 19:34

Den 450€-Job auf Minijob-Basis laufen lassen (Pauschsteuer 2%, die der AG zahlt) und du hast keine Abzüge, ...

... nur falls freddie123 sich von der Rentenversicherungspflicht (aktuell 3,6% vom Bruttolohn) hat befreien lassen!

Topses  16.01.2018, 22:06
@siola55

... korrekt. Danke!

Ja klar, falls du z.B. als Student einen Ferienjob mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausübst als kurzfristige Beschäftigung neben deinem 450-Euro-Minijob (geringfügige Beschäftigung).

Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei (du mußt diesen kurzfristigen Minijob in deiner Einkommensteuererklärung angeben).

Die geringfügige Beschäftigung (dein 450-Euro-Minijob) ist für dich nur sozialversicherungsfrei, falls du einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei deinem Arb.geber gestellt hast.

Steuerfrei für dich ist der 450-Euro-Minijob nur, falls dein AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet! Du mußt dann diese geringfügige Beschäftigung nicht in deiner Einkommensteuererkärung angeben, da ja bereits pauschalverstuert!

Zackentod  17.01.2018, 16:26

...oha - geballtes Halbwissen. Es gibt Freigrenzen. Sind die überschritten,zahlst du...

Bin selbst ein Student. Du zahlst keine Steuern, aber wenn du mehr als 450€ verdienst, dann musst du nur Studentbeitrag zahlen. Das ist wahrwcheinlich 11,09% von deinem Gehalt.

Falls Bafög bekommen solltest, dann darfst du nicht mehr als 450€ verdienen.

siola55  16.01.2018, 19:37

...aber wenn du mehr als 450€ verdienst, dann musst du nur Studentbeitrag zahlen.

... dann ist die kostenlose Familienversicherung über die Eltern nicht mehr möglich!

Doch, musst du. Für eine weitere Beschäftigung brauchst du dann eine zweite Steueerkarte.

siola55  16.01.2018, 19:42

Muß er nicht - falls die kurzfristige Beschäftigung max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beträgt (z.B als Ferienjob), ist diese kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei!

Zackentod  17.01.2018, 16:24
@siola55

...aber nur als solches und wenn er die Freigrenzen insgesamt nicht übertrifft.

siola55  17.01.2018, 18:58
@Zackentod

Welche Freigrenzen bitte???

Zackentod  17.01.2018, 19:24
@siola55

Die gesetzliche Freigrenze

siola55  17.01.2018, 22:26
@Zackentod

Freigrenze für was bitte...

Jupiter3441  29.05.2018, 14:30
@siola55

Ich glaube, Zackentod meint diese Obergrenze für steuerfreien Verdienst von irgendwas um die 8.000€ pro Jahr, oder? Soviel kann man verdienen, ohne dass man Steuern und Sozialabgaben leisten muss, bzw. man kann sich die Steuern mit einer Steuererklärung wieder komplett reinholen. Bitte korrigiert mich. Bin da auch nicht 100% sicher.

siola55  29.05.2018, 23:07
@Jupiter3441

Falls er den Grundfreibetrag für Singles meint, sind dies aktuell 9.000€ im Jahr + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also bis 10.000€ im Jahr sind bei der Einkommensteuererklärung steuerfrei; jedoch ist die Verdiensthöhe in den max. 3 Monaten unbegrenzt und Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber erst mal einbehalten nach Lohnsteuerklasse: also ab ca. 1.050€ mtl. Bruttolohn in Lohnst.klasse 1 wird diese einbehalten vom AG und kann durch eine Einkommensteuererklärung über das Finanzamt im Folgejahr erstattet werden, falls keine weiteren Einkommen vorhanden sind ;-))