Hauptarbeitgeber/Nebenarbeitgeber bei zwei parallelen kurzfristigen Beschäftigungen?

2 Antworten

Hey MariusWe,

eine kurzfristige Beschäftigung kannst du nur max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausüben! Dabei werden alle Zeiten zusammengezählt.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Gruß siola55

IvonneUndMaik  05.04.2019, 23:42

Eine "kurzfristige B." muss kein Minijob sein.

Die höhere Wochenstundenzahl wird als 1. Arbeitgeber behandelt, die niedrigere als "Nebenjob". Doch es wird nicht automatisch sofort verändert, sollte z.B. die höhere Stundenzahl später begonnen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung