Hauptarbeitgeber/Nebenarbeitgeber bei zwei parallelen kurzfristigen Beschäftigungen?
Hallo :)ich habe zur Zeit (von August bis Oktober) eine kurzfristige Beschäftigung von 30 Stunden im Monat und habe beim Vertrag dies als Hauptbeschäftigung angegeben. Nun werde ich zeitgleich noch eine zweite kurzfristige Beschäftigung im September (24 Stunden) beginnen. Ist diese Beschäftigung dann meine "weitere Beschäftigung", also muss ich dies als Nebenarbeitgeber angeben? Oder ebenfalls als Hauptarbeitgeber?Viele Grüße,Marius
2 Antworten
Hey MariusWe,
eine kurzfristige Beschäftigung kannst du nur max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausüben! Dabei werden alle Zeiten zusammengezählt.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Gruß siola55
Eine "kurzfristige B." muss kein Minijob sein.
Die höhere Wochenstundenzahl wird als 1. Arbeitgeber behandelt, die niedrigere als "Nebenjob". Doch es wird nicht automatisch sofort verändert, sollte z.B. die höhere Stundenzahl später begonnen werden.