Zwangsweise Wasserleitung durch Nachbars Grundstück?

5 Antworten

  1. Was sagt das Grundbuch dazu aus? Wenn eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, dann wird es wohl schwierig. Die Alternative wäre ja: alles aufbuddeln und eine bestehende Leitung so dimensionieren, dass es für seinen Bedarf reicht.

  2. Mit dem Nachbarn reden!!!! Wenn jeder einsieht, dass man Nachbarschaften nicht so einfach austauschen kann und sich die Erkenntnis durchsetzt, dass es im Nachbarschafts-Streit NUR Verlierer gibt, dann könnte das helfen, vernünftig miteinander zu reden. Welches Ziel verfolgt der Nachbar, welches Ziel verfolgen Sie (z.B. Sicherheit für Erweiterungen). Und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Eine gute Nachbarschaft ist mit Gold nicht aufzuwiegen, und manchmal bedarf es auch etwas Kompromissbereitschaft. Ohne auf die Paragraphen zu schauen.

MeSturmvogel  30.06.2014, 08:49

ach quatsch, nachbarschaft wird total überbewertet

wir haben vor 4 jahren gekauft und ich kenne nicht mal alle nachbarn vom sehen, muss ichauch nicht

sie legen da aber auch keinen wert drauf, jeder bleibt schön für sich und außerdem haben wir mauern um den garten, höher als mannshoch

thuringia2  30.06.2014, 09:04
@MeSturmvogel

Sorry, wir wohnen anders, miteinander statt nebeneinander.

Aber möglicherweise gibt es Siedlungen, die genau diesen Charakter aufweisen. Da ist es dann natürlich egal, wenn man sich bis aufs Messer bekriegt. Wem's Spaß macht.

Annelein69  30.06.2014, 08:49

Der Nachbar kann ein "Nein"offensichtlich aber nicht vertragen und versucht das,ohne Rücksicht auf gute Nachbarschaft,zwangsweise umzusetzen.Dem ist gute Nachbarschaft doch scheinbar egal.Und wenn ich noch so etwas vorhätte wie der Fragesteller sagt,würde ich mir das so ohne Kampf nicht gefallen laßen.

Obwohl du natürlich im Prinzip recht hast!!

diewaggis 
Fragesteller
 30.06.2014, 09:05

"Was sagt das Grundbuch dazu aus? Wenn eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, dann wird es wohl schwierig" NEIN, zum Glück ist gar nichts eingetragen, total jungfräulich !

Ich schätze das kommt darauf an was er bauen will.

Wenn er ein komplett neues Haus baut, dann hat er wohl ein Anrecht darauf eine Leitung unter dein Grundstück legen zu lassen, wenn keine andere Möglichkeit besteht oder Alternativen unverhältnismäßig teuer sind.

Will er nur anbauen, dann könnte es sein, dass er das nicht darf. Es besteht das Recht auf einen Wasseranschluß, aber es besteht kein Recht auf einen zweiten Wasseranschluss, damit genug Druck da ist um die neue Luxusschwimmhalle betreiben zu können.

Da ist kein Platz für seine neue Wasserleitung, ich möchte später selber noch bauen,

Da ist schon Platz, aber du willst deinen Nachbarn diesen nicht nutzen lassen. Wenn kein Platz da wäre, dann wäre das Ganze hinfällig, weil man keine Leitung verlegen kann, wo kein Platz dafür da ist. Wasserzuleitung haben in der Regel aber nur einen Durchmesser von 5 - 10cm. Das sind ja keine Riesenrohre mit einem halben Meter Durchmesser.

Baut er ein neues Haus wirst du das mit der Leitung meiner Meinung nach nur verhindern können, indem du entweder nachweist, dass es einen anderen, nicht unverhältnismäßig viel teuereren Weg gäbe, der nicht unter dein Grundstück durchführt, oder du kannst beweisen, dass da wirklich kein Platz ist und du eine deiner Leitungen entfernen musst um seine möglich zu machen.

Ich bin kein Leitungsexperte, aber da werden keine Riesenrohre mit einem Meter Durchmesser verlegt und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du keinen Platz mehr für weitere Rohre unter deinem Grundstück hast, wenn dein Nachbar da auch nur eine Wasserleitung verlegen lässt. Wenn ich dein Nachbar wäre, dann würde ich das mit dem Platz unter dem Haus für eine faule Ausrede halten und mir überlegen, warum mein Nachbar mir in Wahrheit den Wasseranschluß nicht gönnt.

diewaggis 
Fragesteller
 30.06.2014, 09:57

Was er bauen will ? Ein Bürogebäude und eine Halle zum Verkauf von Motorrädern. Baugenehmigung hat der auch schon. Mal schaun, ob die anfechten kann oder einstweilige Verfügung erlassen. Dann baut der die nächsten Jahre gar nix, hehehe

Panazee  30.06.2014, 10:02
@diewaggis

Dann baut der die nächsten Jahre gar nix, hehehe

Bin ich froh, dass du nicht mein Nachbar bist. Diese Äußerung (mit dem hehehe hinten dran) lässt bei mir den Verdacht aufkommen, dass du deinen Nachbarn nicht magst und ihm die Genehmigung schon aus reiner Gehässigkeit niemals geben würdest.

diewaggis 
Fragesteller
 30.06.2014, 11:42
@Panazee

Ich mag grundsätzlich keine fremden Götter neben mir, ich mag und will auch keine Nachbarn, grusel (das sind die schlimmsten...)

thuringia2  30.06.2014, 21:12
@diewaggis

Wie es in den Wald hineinruft....

Für mich ist Dein letzter Post die Bestätigung, dass zum Streiten immer zwei gehören. Und da gebe ich Panazee absolut recht: gut zu wissen, dass in unserer Strasse kein Motorad-Laden gebaut werden soll. Damit scheidest Du als Nachbar aus.

Sicher hören wir wieder von Dir, in 3 Jahren, wenn dann der Nachbar mit der schönen neuen Halle überhaut kein Problem damit hat, wenn am Abend oder am Sonntag morgens 6 Uhr die Kunden mit den schweren Maschinen mal zum Schaufensterbummel kommen... . Die Kerle haben ein Gedächtnis wie Elefanten und können sehr nachtragend sein.

Warum finde ich den Gedanken jetzt amüsant?

Das ist Selbstverständlich nicht möglich! Das geht nur mit Deinem Einverständnis. Er kann nicht über Dein Eigentum entscheiden! Lass ihn reden!

Das ist ja ein Ding!!Ich kann mir nicht vorstellen,dass man dich zu so einer Zustimmung zwingen kann.Das ist doch dein Grundstück und du selbst hast noch einiges vor,was vielleicht nicht funktioniert wenn er diese "Rakete"da durch schießt!!Du solltest vielleicht vorab schon mal einen Anwalt um Rat fragen.So ohne weiteres würde ich mir das nicht gefallen laßen.

thuringia2  30.06.2014, 08:51

Sorry, so eine Wasserleitung hat einen Durchmesser von max 20cm, bei dem o.g. Verfahren eher deutlich weniger. Dass es da "eng" wird im Erdreich kann ich mir nicht vorstellen. Und wenn ich meine Zustimmung gebe, dass bei möglichen Erweiterungen die Kosten für Neuverlegung vom Nachbarn zu tragen sind, dann bin ich auf der sicheren Seite.

Dem Anwalt ist die Sache egal, er kassiert sein Honorar und muss nicht jeden Tag mit dem Nachbarn leben. Den Anwalt würde ich zuletzt einschalten, vorher immer nach einer Möglichkeit der Schlichtung suchen. Ggf. einen neutralen Experten vom örtlichen Bauamt hinzuziehen.

Annelein69  30.06.2014, 08:58
@thuringia2

Ja,prinzipiell hast du sicherlich recht.Diesem Nachbar ist aber die gute Nachbarschaft nicht viel wert,sonst hätte er von sich aus eine gütliche Einigung in erwägung gezogen.Er will ihn aber gleich mal verklagen und das würde ich so nicht hinnehmen.

Panazee  30.06.2014, 09:09
@Annelein69

@Annelein69

Diesem Nachbar ist aber die gute Nachbarschaft nicht viel wert,sonst hätte er von sich aus eine gütliche Einigung in erwägung gezogen.

Das ist aber eine gewagte Behauptung in Anbetracht dessen, dass du nur einen Teil der Fakten kennst. Da steht nicht was der Nachbar "mehr bauen" will. Stellt der da für seine Tochter/Sohn ein komplett neues Haus hin, dann kann ich irgendwie verstehen, dass die da gerne auch so etwas wie fließendes Wasser hätten. Es wird wohl keine andere zumutbare Möglichkeit geben die Leitung zu verlegen als unter dem Grundstück durch.

Er will ihn aber gleich mal verklagen und das würde ich so nicht hinnehmen.

Was will er denn machen, wenn es keinen anderen Weg für die Leitung gibt und der Fragesteller kein Entgegenkommen erkennen lässt?

Ich weiß nicht, ob das so ist, aber es könnte auch so sein.

Annelein69  30.06.2014, 10:00
@Panazee

Ja,ich geb euch mit dieser Meinung bestimmt recht.Vielleicht sehe ich das zu eng,aber es gibt eben Nachbarn die mit allen Mitteln ihr "Recht"durchsetzen wollen.Egal was andere denken.Laut Beschreibung des Fragestellers scheint es mir so zu sein.Und eben für diesen Fall(ja ok,setz ich jetzt einfach vorraus)würde ich mein Recht auf Verwehrung nicht aufgeben.

diewaggis 
Fragesteller
 30.06.2014, 10:00
@Panazee

"Was will er denn machen, wenn es keinen anderen Weg für die Leitung gibt" Es gibt noch einen anderen Nachbarn, aber die will auch keine Wasserleitung unter seinem Grundstück haben, lach. Außerdem gibt es noch städtisches Grundstück, da kann er auch seine blöde Leitung drunter schießen, ist ihm aber zu teuer...

Annelein69  30.06.2014, 10:21
@diewaggis

Ah,ich denke wenn es für ihn auch andere Möglichkeiten gibt,kann er dich nicht so ohne weiteres zwingen!

Er braucht dazu eine Genehmigung von Dir mit Grundbucheintrag. Einen Anspruch darauf hat er nicht. Ausnahmen für die Mitbenutzung von Nachbargrundstücken gibt es nur in besonderen Fällen wie z.B. Zufahrt zum eigenen Grundstück, wenn anders nicht möglich. Für seine Wasserleitung wird kaum ein gericht eine solche Notwendigkeit sehen.

Seiner Klage kannst gelassen entgegensehen, da hast nichts zu befürchten. Praktisch für solche Fälle ist trotzdem eine Rechtschutzversicherung, weil man dann auch den Schriftverkehr nicht selber machen muss. Das macht dann Dein Anwalt auf seine Kosten. Du selbst kannst dafür keine Kosten geltend machen, wenn es gar nicht zum Prozess kommt. Vermutlich wird er schon im Vorfeld aufgeben, weil er dafür kaum einen Anwalt bekommt. Normalerweise hat kein Anwalt en Interesse an einem Fall, der nicht zu gewinnen ist.