Kann ein Eigentümer Zwangsversteigerung machen wenn der andere 50% Person Miteigentümer ist?

5 Antworten

also ich schreib jetzt einfach mal rein oder fasse zusammen , was ich bisher recherchiert habe und was hier korrekt erwähnt wurde.

  1. Teilungsversteigerung ist das korrekte gefallene Wort. Der Teileigentümer kann eine teilungsversteigerung beantragen und logischerweise wird dann nicht das halbe haus versteigert, sondern das ganze Haus. Demzufolge muss auch der , den anderen Teil ersteigern wollende Teileigentümer einen nachweis beim Gericht erbringen, dass er sich die beiden teile ersteigern könnte. das ist recht tricky, ich würde mich hier nicht zurücklegen wollen. Auch kann der andere weiter mitbieten oder mitbieten lassen, um den Preis hochzuziehen, wer hier unter Zugzwang steht, ist ja klar. Der, der drin wohnen bleiben möchte .

  2. Der Anteil ist jederzeit so ungefähr Verkehrswert laut Gutachten minus Belastungen durch 2 . Bei den kreditbelastungen wäre zu klären, ob beide als "Bürgen" beim Kreditgeber eingetragen sind und nur einer zahlt; ist das so, kann man seine allein geleisteten Zahlungen zur Hälfte natürlich vom anderen zurückfordern, sofern der andere nicht einen Wohnvorteil gegen den im Haus wohnenden Teileigentümer beansprucht. Dieses Recht hat er nämlich , allerdings immer erst ab dem Moment , wo er es beantragt. I.d.R heben sich diese beiden Forderungen (Kreditrate gegen Wohnvorteil ) oft auf.

Bei einer 50/50 Eigentümeranteile kann JEDER der Eigentümer die Versteigerung beantragen. Es ist dann allerding seine Auseinandersetzungsversteigerung.

ABER: Bei derartigen Versteigerungen kommen SEHR WENIG an Geboten!!! Heißt: Man kann als Miteigentümer die zweite Hälfte ERSTEIGERN!!!

Der ANTRAGSTELLER erhält demnach auch NUR das, was an Gebot erlöst worden ist.

Es ist in der Regel so, dass dass Verfahren für den der beantragt hat, in dem Fall für den Miteigentümer, NICHT gerade von Vorteil.

Sollte es so sein, wie Sie geschrieben haben, würde ICH mich einfach zurück lehnen und ABWARTEN.

Kosten des Verfahrens werden IMMER vom Erlös ABGEZOGEN.

Übrigens würde ich auch NUR die Kosten -Kreditkosten- zahlen, die IHREN kredit anbelangt.

Demanch gaaaanz ruhig bleiben und abwarten.

Bitte vorab mit der Bank reden, damit im Termin genügend Geld für ein Gebot zur Verfügung steht.

Viel eRfolg

Frage 1 ja jeder Eigentümer kann Teilungsversteigerung beantragen

Frage 2 Die Hälfte des Verkehrswertes /Verkaufswertes. Da gibts keine festen Werte

Wenn sie z.B. ein Haus in Hof haben bekommen sie weniger als Verkehrswert. In München z.B. bekommen sie mehr als Verkehrswert.

Gruss feurigel

Das heißt aber das er mein teil nicht versteigern kann ?

Jeder im Grundbuch eingetragene Eigentümer kann die Zwangsversteigerung zur Auflösung der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaft beantragen, wenn eine ausßergerichtliche Einigung nicht durchführbar ist.

Antwort zu 1.) Also, jeder Eigentümer kann die Versteigerung seines Objektes oder Eigentumsanteil beim Gericht anmelden und durchführen, dann heißt es nicht mehr Zwangsversteigerung, dann ist es eine Versteigerung zur Auseinandersetzung. Antwort zu 2.) Das wird dir hier keiner sagen können, da das Hintergrundwissen fehlt. Wo liegt das Haus, was kostet ein qm Grundstück oder ähnliches. Vielleicht solltest du auch mal zu einem Makler gehen und den fragen.

Versteigerung heißt wie ist dann der Verkauft, oder Versteigerungsanfang ? Wird dann das ganze haus versteigert oder nur sein Teil ? Was ist mit mein Teil ?

Welches Hintergrund bild brauchst du 2003 hatte das Haus 125000 gekostet .Es wurde 90000 € Kredit aufgenommen.

@lenthos

Wenn ich das richtig sehe, geht es hier nur um eine Wohnung oder? Es wird nur sein Anteil verkauft, frage mich aber, wer das kaufen soll, wenn es sich wirklich nur um eine Wohnung handelt, dann sehe ich es als unverkäuflich an Als Hintergrundinformationen benötigt man z.B. Stadtkern- oder Stadtrand, Schulen in der Nähe u.s.w. die ganze Infastruktur deines Wohnumfeldes ist wichtig. Aber sollte es sich wirklich nur um eine Wohnung handeln, brauchst du keine Angst haben, dass es versteigert wird. Wer soll dann eine Wohnung kaufen in der er nicht einziehen kann.

@lenthos

Es ist ein 1 -Ein Familie Haus. mit ein Hof und ein Eingang nur

@lenthos

Wenn es ein Einfamilienhaus ist mit nur einem Eingang, wo soll denn der, falls der andere Anteil verkauft wird, der neue / andere Eigentümer wohnen? Das wird er nie verkaufen können.

@walterdealeman

Doppelhaushälfte Haus ist an einer Verkehrsstraße mit viel Verkehr unter der Woche ich wohne da drin seit 2003 , der andere Eigentümer wohnt hier nicht und ist auch nicht gemeldet.Nur ich bin mit mein Mann da gemeldet und wohne drin.Es gibt hier nur ein Eingangtür und eine Küche ein Bad und 5 Zimmer.Es liegt in der nähe von Schule und Einkaufgeschäfte und nähe Autobahn, Bahnhof in der Nähe.