Zuverlässigkeitsüberprüfung trotz Schtafe im Straßenverkehr?

2 Antworten

Die ZUP wird zunächst einmal von den zuständigen Dienststellen gemacht - und zwar bis zu zehn Jahren zurück bei der Polizei, bei Gerichten, bei Staatsanwaltschaften, unter Umständen auch EU- bzw. europaweit, falls Du mal im Ausland gewohnt hast. Das ist Standard. 

Die Beurteilung selbst machen nicht wir hier bei GF, sondern die erfolgt über das Luftfahrt-Bundesamt als Einzelfallentscheidung. 

Und eins ist doch klar und sollte mittlerweile jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein: Du darfst nach einem Unfall, egal, wie klein er auf den ersten Blick auch sein mag, NICHT davonfahren. Wenn schon nicht die Polizei, hättest Du aber wenigstens Deine Versicherung anrufen und nach dem weiteren Prozedere fragen können. 

Und Dein Auslandsaufenthalt hat damit nichts zu tun; der FS wäre so oder so weg gewesen. 

Die Frage ist also, ob Du vom LBA für zuverlässig genug gehalten wirst, einen Hochsicherheitsbereich (Flugzeug, Vorfeld, Basis) zu betreten. Falls nicht, bekommst Du aber ein Schreiben der Art: "Ich habe Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit. Sie haben Gelegenheit, sich dazu schriftlich zu äußern." So oder so ähnlich. 

Dann kannst Du immer noch in epischer Breite darlegen, warum Du gegen eine klare Rechtslage verstoßen hast und erst dann wird endgültig entschieden. Jetzt hilft nur, abzuwarten. 

Ich würde mir da keine Sorgen machen.

Du willst das Flugzeug ja nicht fliegen.

Auch wenn man dich nach sowas fragst, musst du nicht wahrheitsgemäß antworten.