Zuverlässigkeitsüberprüfung laut §7 Luftsicherheitsgesetz Luftfrachtspedition. Hat jemand Erfahrung?
Hallo, Ich habe einen neuen Job im Aussicht bei Luftfrachtspedition bis jetzt bei DHL als Zollsachbearbeiter mein Praktikum habe ich bei IATA Agentur gemacht und Führungszeugnis wurde verlangt nach paar Tag sagte meinen Chef die Prüfung ist insoweit abgeschlossen..LBA sicherheitschulung mitgemacht Ausweis mit der reglementienter Beauftragter Nummer bis jetzt weiss ich nicht ob für mich mein Arbeitgeber die Überprüfung im sinn von § 7 beantragt hat oder hat ihm schon die saubere Führungszeugnis gereicht ??? danke für Antwort , Erfahrungen ....
1 Antwort
Hi, bevor Dein Arbeitgeber für Dich einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der zuständigen Behörde stellen kann, musst Du schriftlich Dein Einverständnis erklären. Sollte das noch nicht geschehen sein, wurde auch noch keine Überprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Auf http://www.ausweisstelle.de/zuverlaessigkeitsueberpruefung/ findest Du einen Musternantrag und weitere Informationen.