Zuverlässigkeitsüberprüfung laut §7 Luftsicherheitsgesetz Luftfrachtspedition. Hat jemand Erfahrung?

1 Antwort

Hi, bevor Dein Arbeitgeber für Dich einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der zuständigen Behörde stellen kann, musst Du schriftlich Dein Einverständnis erklären. Sollte das noch nicht geschehen sein, wurde auch noch keine Überprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Auf http://www.ausweisstelle.de/zuverlaessigkeitsueberpruefung/ findest Du einen Musternantrag und weitere Informationen.