Sozialstunden = vorbestraft?! Berufsleben ruiniert?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sozialstunden sind eine Erziehungsmaßregel und keine (Vor)Strafe. Die tauchen in keinem Führungszeugnis auf.

Danke fürs Sternchen!

@Bitterkraut

Gern geschehen. Wie sieht es denn mit Punkten in Flensburg aus? Spielen sie dabei eine Rolle?

@IA3007

Nein.

Ich meine nicht, zumal Sozialstunden sicherlich schnell getilgt werden. Schau auch mal HIER:

Ein Führungszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis und ein behördliches Führungszeugnis enthält jeweils bestimmte Teile dessen, was im Bundeszentralregister über den Betreffenden gespeichert ist.
Keinen Eingang in das Führungszeugnis finden beispielsweise folgende Bundeszentralregistereinträge:
zur  Bewährung ausgesetzte  Jugendstrafen,
Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe liegen ( § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG), wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind,
erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe nach  § 35  BtMG zugunsten einer  Therapie zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie nach  § 36 BtMG zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des  § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.

Nur, dass Erziehungsmaßregeln, und darum handelt es sich bei Sozialstunden, gar keine Jugendstrafe sind. Und dem nach auch in keinem Strafregister stehen. Hier beraten wieder Blinde den Einäugigen...

@Bitterkraut

Man kann sich ja mal vertun.

@BelfastChild

Man kann ja auch einfach mal keine Ahnung haben und trotzdem antworten. Aber wenn du schon googelst, dann google doch einfach das Richtige.

@Bitterkraut

Ich hatte das anders in Erinnerung.

@BelfastChild

Wie sieht es mit Punkten in Flensburg aus (wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)?

Falls es in Deinem Führungszeugnis stehen sollte, empfehle ich Dir Offenheit zu der Jugendsünde dem potentiellen Arbeitgeber gegenüber. Damit meine ich nicht, irgendwelche Begründungen oder Ausreden (ich bin provoziert worden... der hat meiner Freundin an die Brüste gefasst...), sondern, dass diese Sozialstunden nunmal ein Teil Deines Lebens waren, was Du heute leider nicht mehr ändern kannst.

In meinen Augen wären Sozialstunden wegen einer Schlägerei in der Sturm-und-Drang-Phase Deines Lebens kein relevanter Eintrag. Es würde anders aussehen, wenn Du wiederholt gewalttätig wurdest oder wegen Verbrechen wie Diebstahl, Veruntreuung oder Kontakten zum Nordkoreanischen Geheimdienst verurteilt wurdest. Jemanden mit 21 mal etwas zu deutlich die Meinung gesagt zu haben, sollte zwar nicht, aber kann mal passieren. Manch ein Arbeitgeber sieht darüber hinweg.

Jemanden mit 21 mal etwas zu deutlich die Meinung gesagt zu haben

Ich war noch keine vollen 21. Deswegen wurde es sogar nach Jugendstrafrecht geahndet.

Falls es in Deinem Führungszeugnis stehen sollte

Nun was denkst du: Wird es da stehen oder nicht? Und wie relevant ist das für die Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Jugendstrafen sind grundsätzlich im Führungszeugnis nicht vermerkt, eben weil man einem Menschen mit seinen Jugendsünden nicht den Lebensweg verbauen will.

Es handelt sich nicht um eine Jugendstrafe.

@Bitterkraut
Dabei lief es damals nach Jugendstrafrecht

Augenscheinlich bekam er ein Downgrade

@Still

Sozialstunden sind keine Jugendstrafe, sondern eine Erziehungsmaßregel. Die werden im Erziehungsregister eingetragen, das kein AG je zu Gesicht bekommt.

 das polizeiliche Führungszeugnis. 

Gibt es schon mehrere Jahre nicht mehr.

Eine Straftat von vor 7,5 Jahren, verurteilt nach Jugendstrafrecht, ist im Führungszeugnis nicht mehr eingetragen.

Eine Verurteilung zu 40 Sozialstunden, ist unterhalb der Eintragungsgrenze für eine erste Verurteilung.

Dein Führungszeugnis ist sauber (wenn deine Angaben stimmen).

Sozialstunden werden gar nicht eingetragen. Nicht verwechseln mit Tagessätzen.

In ein Strafregister werden nämlich nur Strafen eingetragen und Sozialstunden sind keine Strafe im juristischen Sinn.