Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG

1 Antwort

Es kommt darauf an, ob dein "Problem" mit der Polizei ein Verkehrsdelikt oder so war, oder ein Delikt, dass mit der Luftsicherheit in Verbindung steht.

Ein komplett unabhängiges Delikt wird dir keinen Ärger bereiten. Allerdings wurdest du nie rechtskräftig verurteilt, daher wird nicht viel passieren.