Zuverlässigkeitsprüfung nach Paragraph7 LuftSIG?
Hallo zusammen
also ich bin 17 Jahre alt und mache zurzeit eine Ausbildung und im Rahmen dieser Ausbildung muss ich eine Zuverlässigkeitsprüfung machen für die Luftfahrtbehörde
und jetzt habe ich Bedenken wegen einer Sache die mir mit 15 passiert ist weil ich damals mal mit Cannabis erwischt wurde daraufhin habe ich auch einen btm Eintrag bekommen und so weiter jedoch wurde ich als nicht Konsument eingestuft weshalb ich auch keine MPU für den Führerschein machen musste
nach einem Gerichtsverfahren habe ich eine Strafe von 4 Tagen Jugend Arrest bekommen und etwa 3 tausend€ Bußgeld
wird dies folgen auf meine Zuverlässigkeitsprüfung haben und wenn ja mit was kann ich dann rechnen ? Wird meinem Arbeits Geber davon erzählt oder fällt das ganze unter Datenschutz und kann es auch sein das ich gekündigt werde da ich noch in der Probe Zeit bin ???
Ich arbeite in einer Firma und nicht im Flughafen jedoch wird viel Ware von uns über Flugzeuge verschickt
2 Antworten
und etwa 3 tausend€ Bußgeld
Komisch. Das Jugendstrafrecht kennt keine Geldstrafen.
Ergänze: beim Versuch weg zu rennen ist ein Auto beschädigt worden war halt der Schadensersatz
Hey,
schau mal in 7, Abs. 1a Luftsicherheitsgesetz. Das sollte dir weiterhelfen.
Kommst du aus Deutschland? 3.000 Euro Bußgeld für etwas Cannabis? Und dann als Jugendlicher? Da passt irgendwas nicht.
Beim meinem Fluchtversuch ist ein Auto leicht beschädigt worden
Da denke ich mal hattest Du einen milden Richter.
Verscheigen würde ich das beim Ausfüllen des Antrages nicht, da sowieso eine Abfrage des BZR erfolgt. Ob das Einfluss auf die Bestätigung der Unbedenklichkeit für den Einsatz an einem Flughafen oder Kraftwerk hat, kann ich leider nicht voraussagen. Es kommt auf die Einstufung des Objektes an, welche Sicherheitsstufe vorliegt.
Hab ich aber bin mir nicht sicher wie ich des verstehen soll