schaffe ich die Zuverlässigkeitsüberprüfung (Arbeit am Flughafen)?
Ich habe das Formular auf die ZÜP ausgefühlt und abgeschickt.
Am nächsten Tag war ich auf einer kleinen Hausparty. Die Polizei ist gekommen weil die Musik zu laut war. in der Wohnung wurden 3,5 g Cannabis gefunden.
Bekomme ich eine Anzeige weil ich dabei war? kann ich jetzt die Arbeit am Flughafen vergessen?
(hatte sonst nie Probleme mit dem Gesetz)
3 Antworten
Nein, sofern Du nicht angezeigt worden bist, gibt es keine Probleme. Überdies werden Verfahren wegen so kleiner Mengen (zum Eigenbedarf) in aller Regel eingestellt.
Nein, Anzeigen werden in aller Regel wenige Wochen nach Eingang bei der Staatsanwaltschaft von selbiger eingestellt.
Da Du offenbar nicht der Besitzer des Cannabis gewesen bist, ergeht gegen Dich auch keine Anzeige.
Bedenken bei einer Zuverlässigkeits-Überprüfung bestehen nur bei rechtskräftigen Urteilen ab einer bestimmten Strafhöhe ( = Eintrag ins sog. "Zentralregister", im Volksmund "Führungszeugnis".)
Thx for * (1.106)
Jetzt kam ein Brief für eine Stellungnahme wegen der Anzeige.... Jetzt mache ich mir richtig sorgen
Du musst Dir keine Sorgen machen. Die Sache wird - ob Du Dich dazu äußerst oder nicht - mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Besser aber Du äußerst Dich nicht dqazu, um Dich vor der Polizei nicht noch tiefer in die Sache reinzureden.
Wenn nachgewiesen wird, dass das Cannabis von dir ist - dann wirst du ein Problem bekommen. Wenn Du jedoch nicht in Verbindung damit gebracht werden kannst, wieso sollte dir etwas drohen?
Wenn du selber damit nichts zu tun hast, sollte das kein Problem sein.
Also wenn ich jetzt ne Anzeige bekomme die später eh fallen gelassen wird......Nur wegen der Anzeige kann ich also die ZÜP durchfallen?