Zusage per SMS gültig JA/NEIN

1 Antwort

Leider haben SMS keinerlei Beweiswert. Nicht, weil sie gefälscht sein könnten. Sondern weil sich damit nur beweisen läßt, von welchem Handy sie versandt wurden. Aber nicht, wer sie getippt hat. Könnte ja auch das Kind/Freundin/Nachbar gewesen sein. Und damit lösen sich Deine Forderungen gegen eine bestimmte Person in Luft auf.