Kann ich die Wohnung noch absagen?

5 Antworten

Durch deine Einwilligungserklärung ist der Vertrag bereits zustande gekommen. Entweder versuchst du, die mit der Vermieterin zu einigen oder du musst die offizielle Kündigung einreichen und die drei Monate bezahlen.

ich mit den Bedingungen (Miete etc.) einverstanden bin und, dass mir die Vermieterin den Mietvertrag zuschicken kann. Es war also von vorneherein klar, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden soll.

Das ist durch den Kontex per Mail bestätigt ?

Dann war es nur ein Angebot ihrerseits ein Interesse an der Wohnung. Der Vertrag kommt erst mit dem vereinbarten schriftlichen Vertrag zustande.

Bedingungen (Miete etc.) einverstanden

Wenn das bedutet, dass Dir der Inhalt des abzuschließenden Mietvertrags bekannt waren, bist Du an die Zusage gebunden.

Wenn jedoch der Mietvertrag Bestimmungen enthält, mit denen Du bei der Zusage nicht rechnen brauchtest, kannst Du natürlich die Unterzeichnung des Mietvertrags ablehnen. Es ist dann allerdings möglich, dass solche Bedingungen aus dem Vertrag genommen werden.

Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtlich bindend. Nur eine Kündigung bedarf der Schriftform. Du kannst zwar sofort wieder kündigen, musst aber die Miete zahlen, bis der Vermieter einen neuen Meiter hat. Er darf natürlich nicht doppelt kassieren.

Besteht hier ein mündlicher Vertrag? Was wichtig ist, dass ich per Email geschrieben habe, dass ich mit den Bedingungen (Miete etc.) einverstanden bin und, dass mir die Vermieterin den Mietvertrag zuschicken kann. Es war also von vorneherein klar, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden soll.

Und damit ist ein Vertrag zustande gekommen. es bestand ja nicht nun mehr nur die Absicht, einen Mietvertrag unterschreiben zu wollen, sondern man hat sich auf Konditionen geeinigt.

Die Grundsätzliche Frage ist, kann ich noch absagen?

Nein, nur hoffen, dass der Vermieter Sie nicht auf den mündlichen Mietvertrag festnagelt und keine Ansprüche stellt.

Sagen Sie ihm, dass Sie die Wohnung nicht mehr möchten, z,B weil sie gemerkt haben, dass Sie sich die Wohnung nicht mehr leisten können.

Dann werden Sie ja sehen, ob der Vermieter Forderungen stellt.

MfG

Johnny