Zusätzliche Kosten Betreibung?
Ist es korrekt das ich bei einer Betreibung nur die Grundgebühr,Verzugszinsen und die Betreibungsgebühren zahlen muss?! Alle anderen Kosten wie Verzugsschaden,Nebenforderungen, Abtretungsgebühren, sonstige kosten, Ratenzuschläge und Bonitätsprüfungsspesen nicht zahlen muss??
3 Antworten
Teils:
https://betreibungsamt.tg.ch/faq-betreibungsaemter/betreibungsbegehren.html/1342
Der Gesetzgeber will verhüten, dass der Schuldner durch das Betreibungsverfahren über Gebühr belastet wird. Die Verrichtungen eines berufsmässigen Gläubigervertreters (Treuhand- und Inkassobüro) für seine Tätigkeit vor den Betreibungsbehörden können nicht auf den Schuldner überwälzt werden. Kosten des Gläubigervertreters für seine Bemühungen vor Einleitung der Betreibung werden hingegen davon nicht erfasst. Der Gläubiger wird normalerweise für seine Mahnungen (Zeitaufwand, Papier, Porti) einen Kostenanteil geltend machen, es sei denn, dass anderslautende Vereinbarungen (z.B. Vertrag, Schuldanerkennung, Branchenusanzen usw.) bestehen.
Es dürfen maximal 10 Forderungen aufgeführt werden.
nd hier:
https://www.beobachter.ch/schulden-betreibungen/mahnung-muss-ich-furs-inkasso-zahlen
Am Besten erhebst du Rechtsvorschlag auf die bestrittenen Nebenkosten.
Es kommt drauf an. Bist Du Gläubiger oder Schuldner?
Eigentlich wollte ich jetzt was über die Gebühren schreiben, aber mal zur Sicherheit noch eine Rückfrage: In Deutschland?
nein in der schweiz
Uuups. Sorry, dann bin ich raus. Vom Schweizer Recht hab ich 0 Ahnung.
Ist eine "Betreibung" in der Schweiz gemeint?
Falls Ja, dann würde ich die Frage hier in Deutschland mit Nein beantworten.
Aus meiner Sicht muß der Schulder alle Kosten tragen, die durch das nicht-Zahlen entstanden sind bzw. dadurch entstehen.
Schuldner