Zum Schöffen berufen... Muss man das machen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

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Das Schöffenamt dürfen insbesondere folgende Personen ablehnen: Abgeordnete, Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen, Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen, Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode an 40 Tagen als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig waren sowie Personen, die bereits bei einem anderen Gericht als ehrenamtliche Richter tätig sind, Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende ihrer Amtsperiode beendet haben würden,Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Schöffenamtes für Sie oder einen Dritten eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz bedeutet, Personen, die glaubhaft machen dass ihnen die unmittelbare Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Schöffenamtes in besonderem Maße erschwert (§ 35 GVG).

Ablehnungsgründe müssen innerhalb einer Woche nach der Mitteilung der Wahl oder dem späteren Entstehen des Ablehnungsgrundes dem Gericht gegenüber geltend gemacht werden.

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http://www.justiz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56765&_psmand=50#sch%C3%B6ffe_ablehnen (Gilt nicht nur für NDS).

DAS hilf mir weiter :D !!! Vielen dank!

Weiß denn jemand, ob das jetzt auch für Hamburg gilt, oder nur für Niedersachsen?

Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Schöffenamtes für Sie oder einen Dritten eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz bedeutet, Personen, die glaubhaft machen dass ihnen die unmittelbare Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Schöffenamtes in besonderem Maße erschwert (§ 35 GVG).

@MinaRia

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 30 ff. Gerichtsverfassungsgesetz, § 44 Deutsches Richtergesetz. Das gilt für die ganze Bundesrepublik Deutschland.

Schöffen sind sogesehen Geschworene, je mehr dabei sind umso besser. Menschen aus den Unterschiedlichsten Gruppen. 

eine die vergewaltigt wurde, kann z.B vor gericht sagen ob eine andere eine vergewaltigung vortäuscht oder die Wahrheit sagt. weil sie das ganze schon durchlebt hat. 

und ein Anderer dem man schon eine Vergewaltigung vorgeworfen hat. und das zu unrecht. der kann auch Opfer und Täter leichter erkennen. 

Richter, Anwälte können sich selten richtig Urteilen die kennen nur Handfeste beweise. und viele werden auch unschuldig bestraft weil die angebliche Vergewaltigung gut Schaugespielt wurde. nur um an Schmerzensgeld zu kommen. oder um einen zu bestrafen. 

Glaub kaum das jemand dazu gezwungen werden kann um als Schöffe tätig zu sein. es wäre aber hilfreich wenn die es verhindern dass eine Person Unschuldig oder Schuldig verurteilt wird. 

Der "Bekannte" kann zur Zeit keine Berufung bekommen haben, da die Wahlausschüsse erst Ende des Jahres 2013 tagen.

Wir leben in einem Freien Land. niemand kann als Freier Bürger zu einer Sache gezwungen werden. wie stellt ihr euch das vor. da kommt Polizei verhaftet euch. zwingt euch als Schöffe vor Gericht, in Handschellen mit Gabelstapler an. 

werden die einen erschießen nur weil der nicht als Schöffe vor gericht will ? das wäre Kriminelle einen Menschen gegen seinen Willen dazu zu zwingen, 

der Staat kann sich auch nicht alles erlauben, es muss auch darauf achten die Rechte andere nicht zu verletzen sonst wird es hier zu einer Dikatatur. 

wie kann man jemanden dazu zwingen ?? einer der nicht arbeiten will, den kann man höchstens mit  Geld Kürzungen strafen. 

aber jemand der nicht als Schöffe vor gericht will. der muss auch nichts begründen. wo wären wir dann hier ? in Taliban Country ?

Die Schöffen sind für die Richter doch eh nur lästig. Die Richter bitten die Schöffen in ihre Richterzimmer (um sie auf ihre Linie zu bringen), obwohl das scheinbar nicht vorgesehen oder mehr oder weniger verboten ist.

Schöffen sollten da klar NEIN sagen, und sich vom Richter nicht bequatschen lassen. Es gab in Deutschland mal Geschworene (ich glaube ein Dutzend), die wurden abgeschafft (ich glaube zur Zeit des Zwirbelbartes), weil deren Urteile dem Staat lästig wurden. Es gab auch mal Gerichtsschreiber, die wurden (ich glaube in den 70ern) angeblich aus Kostengründen abgeschafft. Seitdem können Richter sich Urteile zusammenbiegen, und keiner kann noch kontrollieren ob das auch zum Prozess passt. Verfahrenszeugen? Pffft, die sind doch nur Show. Die führen ja kein offiziell anerkanntes wortwörtliches Protokoll. Dazu eine Anmerkung: Eine Heimliche Aufzeichnung eines ÖFFENTLICHEN Prozess ist KEINE Straftat oder Ordnungswidrigkeit! Daher kann im Falle des erwischt werdens auch keine Strafe (außer Hausverbot) verhängt werden. Es kann auch die Technik nicht eingezogen werden (keine Straftat = kein "Tatmittel"). Evtl. kann vor Ort eine Löschung durchgeführt werden. Wie Fälle mit illegal Fotos/Videos löschenden Polizisten zeigen, können die Aufnahmen aber wiederhergestellt werden. Wenn die Aufnahme Live über das Telefonnetz oder Internet an einem anderen Ort gespeichert wird, gibt es natürlich NICHT das Recht zur Haussuchung. Das Veröffentlichen dieser Aufnahmen ist auch nicht verboten oder zu bestrafen. Wenn das nur genug Menschen wüssten, gäbe es bei YouTube, SoundCloud und Co. evtl. einige Prozesse. Denn ein persönliches Risiko gäbe es nicht. Außer eben das Hausverbot, aber das ist wohl verschmerzbar...

In Polen hat jeder Angeklagte das Recht seinen Prozesse in Ton und Bild aufzuzeichnen. Das kann der Richter und auch die Opfer nicht verhindern. Es soll sicherstellen, dass jeder Angeklagte jederzeit prüfen kann, ob etwas nicht korrekt lief.

Und was eine Zwangsverpflichtung als Schöffe angeht, die sollte sich ,falls man nicht will wohl leicht umgehen lassen. Ganz einfach klarstellen dass man nicht "unvoreingenommen" urteilen kann. Man muss sich nur als "Dissident" präsentieren. Evtl. ein Zitat von Dr. Brosa auf dem Auto und T-Shirt/Jacke tragen Z.B. "Die Polizei ist ein Sammelbecken aus Asozialen und Kriminellen". Das ist rechtlich nicht zu verfolgen, wie der Jurist (und Bürgermeister von Erftstadt) Dr. Jur. Franz-Georg Rips festgestellt hat.

In den USA stellt man einfach klar, dass man Gegner der Todesstrafe ist, und auf keinen Fall verurteilen werde (auch bei angenommener Schuld). Das gleiche wenn es "nur" um Knast geht, denn man kann das Gefängnissystem (besonders in den USA) generell ablehnen.