Zugangsgespräch im Gefängnis?

3 Antworten

Man kann niemanden letztlich zwingen mitzuarbeiten. Weigert der Betreffende sich, wird nach den Einlieferungsunterlagen entschieden. Zudem sind die Beamten die das machen schon recht erfahren und beobachten den Gefangenen schon recht genau. Letztlich wird zunächst entgegen der Regel "im Zweifel für den Angeklagten" gegen ihn entschieden und entsprechende Sicherungsmassnahmen angeordnet.

Wird dann automatisch von einer höheren Gefährdung ausgegangen?

Das glaube ich nicht. Jeder Fall wird ganz individuell betrachtet und entschieden.

Nö, man hält ihn für einen Querulanten. Er kommt in den normalen Vollzug und wird ggf. etwas besser beobachtet, aber dafür ist meist kein Personal mehr da.