zu Unrecht abgeführter Kinderlosenzuschlag ?

1 Antwort

Gem. § 26 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) verjähren zu Unrecht bezahlte SV-Beiträge nach 4 Jahren. Die Verjährung beginnt erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Beitrag gezahlt wurde, zu laufen.

Dazu sollte mit dem ArbG ein entsprechender Erstattungsantrag gestellt werden.

Der Großteil ist aber verjährt.

Ob darüber hinaus nun der ArbG haftet, richtet sich danach, ob ihn eine Schuld trifft - wenn Du allerdings falsche oder unzureichende Angaben gemacht haben solltest, haftet der ArbG nicht.

Josefine1968 
Fragesteller
 03.05.2017, 14:09

Mein AG hat eine meine Personalakte in der steht, dass ich Kinder habe. Erst ab 2017 wurde der Beitrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.

Josefine1968 
Fragesteller
 03.06.2017, 10:57
@Josefine1968

Also letztendlich soll ich in der Pflicht gewesen sein, meine Personalakte auf dem Laufenden zu halten. Mein ArbG verweigert jegliche Zusammenarbeit.

DerSchopenhauer  03.06.2017, 18:43
@Josefine1968

Wende Dich an die Krankenversicherung - das wird dann geklärt - die Beiträge werden dann durch die Krankenkasse erstattet..