Werden Vermögenswirksame Leistungen bei Azubis vom Nettogehalt abgezogen?

7 Antworten

Vermögenswirksame Leistungen werden nicht vom Nettogehalt abgezogen. Diese werden auf das Bruttogehalt drauf gerechnet und ganz normal versteuert. Im Nachhinein werden Sie dann wieder abgezogen, weil du die ja in einen Bausparvertrag oder sonstiges steckst. Gehe mal davon aus, das dein Einkommen so gering ist das du keine Steuern zahlen musst. Also müsstest du eigentlich weiterhin dasselbe Gehalt bekommen nur mit 40€ mehr. Also würde ich mich mal noch mal mit dem AG absprechen. Wie schon mehrfach geschrieben wurde. Stimmt da irgendwas nicht. Vielleicht hat der AG auch einfach noch nicht angefangen das zu zahlen.

Da stimmt irgend etwas nicht - sprich bitte mit dem / der Sachbearbeiter / in , des / die die Lohnabrechnung macht.

Was für einen Vertrag hast Du denn abgeschlossen - welchen zusätzlichen Beitrag sollst Du zusätzlich zum Beitrag des Arbeitgebers bezahlen?

solnets 
Fragesteller
 22.08.2017, 18:55

Ich habe einen Bausparvertrag (darauf steht "im Tarif Fuchs", also bei Schwäbisch Hall). Ich habe mit der Bank ausgemacht, dass ich selbst nichts zahle, sondern nur die 12€ Gebühren im Jahr.

solnets 
Fragesteller
 22.08.2017, 19:07
@solnets

Als ich den Zettel abgegeben habe, meinte man aber zu mir "Aber xy Zuschüsse machen wir nicht" Das war irgendetwas was ich davor noch nie gehört habe, auch nicht beim Abschluss des Vertrags in der Bank. Ich dachte mir das brauche ich eh nicht, weil ich es noch nie gehört habe und hab es mir deswegen auch nicht gemerkt. Kann es sein dass sie irgendein anderes Wort gesagt haben und es hieß, dass sie das generell nicht machen? Aber was soll dann das mit den 40€ die eben schon überwiesen werden? Kann mir der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen komplett verweigern? Ich meine im Moment bezahle ich ja dennoch alles und er eigentlich nichts, weil es ja von meinem Nettogehalt abgezogen wird.

wilees  22.08.2017, 19:10
@solnets

Ist Dein Arbeitgeber tarifvertraglich gebunden? Wenn ja welche Branche / welcher Tarifvertrag - müsstest Du im Ausbildungsvertrag finden.

solnets 
Fragesteller
 22.08.2017, 19:28
@wilees

Also es gibt ein Feld mit "Hinweise auf anzuwendene Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, sonstige Vereinbarungen (§11)", das ist leer. Wenn es da nicht stehen würde, finde ich es nicht.

wurzlsepp668  22.08.2017, 19:12

warum soll da was nicht stimmen?

kein Arbeitgeber ist verpflichtet, zu vermögenswirksamen Leistungen einen Zuschuß zu leisten (der im übrigen steuer und sozialversicherungspflichtig ist ...)

und die VWL werden selbstverständlich vom Netto-.Betrag abgezogen

wilees  22.08.2017, 19:15
@wurzlsepp668

Ich habe also in meinem Ausbildungsbetrieb nachgefragt und da meinten sie, dass sie die vollen 40€ zahlen.

Nach dieser Aussage war verständlicherweise der Auszubildende der Auffassung, dass der AG diesen Betrag zusätzlich bezahlt.

Hallo solnets, 

das ist eine interessante Frage. Wie sich die Vermögenswirksamen Leistungen auf dein Nettogehalt auswirken, ist oftmals unterschiedlich, da dies von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein kann. Der Arbeitgeber kann entweder vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewähren oder der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Arbeitsentgelts vermögenswirksam angelegt werden.

Grundsätzliches zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL):

• Der Höchstbetrag bei Vermögenswirksamen Leistungen liegt bei 40 EUR im Monat. Bis zu dieser Summe kann der Arbeitgeber deinen Vertrag bezuschussen. Würde dein Arbeitgeber weniger zahlen, so hättest du die Möglichkeit den Vertrag auf bis zu 40 EUR privat  aufzustocken
• Die Vorteile der VL im Gegensatz zu einer privaten Finanzierung fallen auch je nach Vertrag unterschiedlich aus. Teilweise werden die Produkte durch eine Arbeitnehmersparzulage gefördert oder steuerlich begünstigt.
• Du hast die Möglichkeit die Beiträge in verschiedenen Anlageformen fließen zu lassen, wie zum Beispiel:
   o in eine VL-Lebensversicherung,
   o in eine betriebliche Altersvorsorge (VL-Direktversicherung oder eine VL-   Pensionskasse)
   o in einen Fondssparplan,
   o in einen Bausparvertrag

Zur Arbeitnehmersparzulage:
Diese erhältst du zum Beispiel für die Anlageformen Bausparverträge, Fondssparverträge.

Den Vermögensaufbau der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer zusätzlich mit einer Geldzulage. Das Vermögensbildungsgesetz sieht verschiedene Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen vor, allerdings erhältst du eine Arbeitnehmersparzulage nur bei einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan.

Ob du diese zusätzliche staatliche Förderung in Anspruch nehmen kannst, hängt zusätzlich von deinem Einkommen ab (17.900 € für Alleinstehende und 35.800 € für Verheiratete). Wenn du über diese Einkommensgrenzen kommst, dann erhältst du keine Arbeitnehmersparzulage.

Steuerliche Behandlung der VL-Verträge:

Private Altersvorsorge
Wenn du für deine  private Altersvorsorge eine VL-Lebensversicherung abschließt, zahlest Du deine Beiträge aus dem versteuerten Nettoeinkommen. Dafür hast du später im Ruhestand eine Steuervergünstigung: Lief diese Versicherung mindestens 12 Jahre und bist du bei Auszahlung 62, wird der erwirtschaftete Ertrag der Lebensversicherung nur zu 50% versteuert – Sozialabgaben fallen keine an, sofern Du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist.
Betriebliche Altersvorsorge
Wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einzahlst – zum Beispiel in die VL-Direktversicherung– gewinnst du meist zwei Steuervorteile:
1. Deine Beiträge sind in gewissen Grenzen steuer- und gegebenenfalls sozialabgabenfrei – Du sparst auf die eingezahlten Beiträge die Abgaben, denn Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen.
2. Im Gegenzug werden die Leistungen besteuert und bei Personen, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind, mit Sozialabgaben belegt. Ihr Vorteil: Der Steuersatz ist im Ruhestand oft deutlich niedriger als im Erwerbsleben.

So wie du deine Situation beschreibst, gehe ich davon aus, dass du die Beiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen von deinem Nettogehalt zahlst. Trotzdem kannst von den Vorteilen der VL-Verträge profitieren. Ich empfehle dir auf dienen Bankberater zuzugehen und nach der genauen Vertragsart zu fragen. Erfahrungsgemäß kann dieser dir auch gleich verraten in welcher Form dein Vertrag gefördert wird und ob zum Beispiel eine Arbeitnehmersparzulage beantragen kannst.

Ich hoffe meine Informationen helfen dir weiter.

Viele Grüße, Christina vom Allianz hilft Team.

Das kommt darauf an, ob der Arbeitgeber überhaupt bereit ist, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. 

Meiner zahlt 6,65 €. Andere bis zu 70 €. 

Und diese werden dann nicht vom Nettolohn abgezogen. Sondern zusätzlich gezahlt.

Wenn du das vorher mit deinem Arbeitgeber nicht abgesprochen hast, und er nicht bereit ist, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, ist es klar, dass er den Betrag vom Nettolohn abzieht. 

solnets 
Fragesteller
 22.08.2017, 19:36

Ich habe zu Beginn meiner Ausbildung gefragt, ob sie denn vermögenswirksame Leistungen zahlen. Da hieß es "ja, aber erst nach der Probezeit". Die Probezeit ist rum, ich habe den Vertrag mit der Bank abgeschlossen, allerdings unter Vorbehalt, da ich da noch nicht wusste ob sie die vollen 40€ zahlen. Habe ausgemacht, dass der Vertrag entweder auf die 40€ geschlossen wird, wenn der AG diese überweist oder eben auf den Betrag, denn er eben überweist. Ab zur Buchhaltung: "Ja, die 40€ überweis ich Ihnen", beim Rausgehen dann noch ein Kommentar über irgendwelche Zuschüsse, von denen ich davor noch nie was gehört habe und mir deswegen auch nichts weiter dabei dachte, es hieß ja die 40€ würden überwiesen. 
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, müsste doch mein Gehalt nach dem Beantragen der vL noch das selbe sein wie davor oder? Oder ändert sich dann etwas aufgrund des höheren Bruttobetrags und der dadurch steigenden Steuern?

Die Zahlung erhälst Du zu Deinem Brutto, d.h. Dein Brutto steigt um 40 €. Sowas kann man auf dem Lohnzettel (Gehaltsnachweis) recht einfach ablesen. Nachdem diese zusätzliche Leistung versteuert wurde wird dann der Betrag von 40 € von Deinem Netto abgezogen und direkt vom Arbeitgeber an das Anlageinstitut überwiesen und zwar zugunsten der Vertragsnummer. Auch das sollte aus Deinem Lohnzettel hervorgehen.

Du solltest Dich noch einmal in Deinem Lohnbüro genauestens informieren, falls Du auf dem Lohnzettel keine eindeutigen Angaben ausmachen kannst.