Zu Spät umgemeldet und Anhörungsbogen erhalten, was nun?

7 Antworten

Schick es hin und erklär es,w ie es war.

Sie KÖNNEN eine Buße verhängen, sie müssen nicht.

Bekannte von mir arbeitet hier im Einwohnermeldeamt und meinte, sie verhängen das fast nie.

Das mit dem "nicht tragisch" lass weg, schreib halt, dass Du beruflich sehr eingespannt warst, nicht wusstest, dass Du wen beauftragen kannst.. und das eben sofort getan hast, als Du es erfahren hast.

Ich habe gelesen das dies kein Pflicht ist.

Keiner zwingt Dich dazu einen derartigen Bogen auszufüllen - dann legt halt die Kommune nach "eigenem Gutdünken" ein Bußgeld fest.

Ansonsten - je "zündender" Deine "Faule Ausrede" ausfällt, desto geringer könnte auch das Bußgeld/Ordnungsgeld ausfallen.

Abschließend - der Einzug in die eigene Wohnung ist erst abgeschlossen, wenn Du dort wohnst - erst dann musst Du Dich auch ummelden, nicht bereits ab Anmietung der Wohnung.

Nein Ausfüllen musst du Ihn nicht, da du dich nicht selber belasten musst.

Ob es SInn macht Ihn auszufüllen oder nicht, das musst du aber selber überlegen oder dich von einem Anwalt beraten lassen.

Das liegt im ermessen des Sachbearbeiters.

Dein Grund ist ja nachvollziehbar.

Nur das mit dem nicht so Tragisch würde ich nicht erwähnen.

Vielleicht hilft dies ein wenig auch wenn der Sachverhalt nicht 100% gleich ist:

"Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Sofern Sie keinen Rechtsanwalt hinzuziehen wollen, können Sie den Anhörungsbogen ausfüllen und zuvor telefonischen Kontakt mit dem Sachbearbeiter suchen. Wenn Sie Reue zeigen und eine plausible Begründung angeben können erübrigt sich die Sache meist.

Sie müssen irgendwo gemeldet sein. Wenn Sie nach Ihrem Auszug immer kurze Zeit wo gewohnt hatten (und sich das Ummeldungen wegen des absehbaren Umzuges nicht gelohnt hat), kann dies auch ein Entschuldigungsgrund sein.

Weiter könnten Sie darauf verweisen, dass Sie unter der alten Anschrift noch mehrere Monate postalisch verfügbar waren.

Als Beschuldigter in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren müssen Sie keine Angaben machen.

Die Wahl liegt bei Ihnen. Anzuraten wäre jedoch eine Klärung der Sachlage unter Berücksichtigung meiner Hinweise.

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Dr. Traub

-Rechtsanwalt-"

https://www.justanswer.de/anwalt/abicg-vers-umnis-ummeldung-nach-umzug-innerhalb-der-frist.html