BaFög zu spät abgemeldet, Bußgeldverfahren HILFE!

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In derartigen Fällen stellt sich immer die Frage der Abgrenzung von Ordnungswidrigkeit und Straftat (Betrug). Sei also froh, wenn Du nur wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt wirst, denn die Bußgeldbehörde geht von Vorsatz aus (billigend in Kauf genommen). Wenn Du meinst, dass Du lediglich aus Nachlässigkeit/Vergesslichkeit gehandelt hast, wäre Dein Verhalten nur fahrlässig. Das könntest Du zu Deiner Entlastung vorbringen.

MaZyMaZe 
Fragesteller
 14.04.2011, 21:58

Also gehen sie im Augenblick von Betrug aus ? Ich wollte ja nicht betrügen, es war einfach nur nachlässig von mir und einfach vergessen, auf keinen Fall extra so geplant und gewollt. Und wenn ich das morgen sage, kann es gut für mich ausgehen ?

Bruno47  15.04.2011, 07:02
@MaZyMaZe

Die Bußgeldbehörde geht z.Zt. offensichtlich nicht von Betrug aus, sondern von einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit. Ich habe lediglich auf die Gefahr hingewiesen, das Dein Verhalten auch als Betrug (Straftat) gewertet werden könnte. Was Du zu Deiner Entlastung vorbringen kannst, habe ich schon geschrieben. Dann ist nur mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Noch besser wäre eine Einstellung des Verfahrens. Dann müsstest Du aber schon viel Glück haben.

MaZyMaZe 
Fragesteller
 15.04.2011, 08:23
@Bruno47

Hallo Leute. Ich bin wieder zurück von der "Verhandlung" ich soll 200 Euro bezahlen ins 4 Raten. Gott sei dank hat sich das denn jetzt auch erledigt :) DANKE FÜR EURE HILFE!

Da die ja wohl schon wissen, dass Sie keinen großen Fisch am hacken haben (Ratenzahlung), wird die Strafe schon nicht so hoch sein. Schreibe Deinen einfach den Grund deines Versäumnisses und wenn Du den Fehler einsiehst bitte um eine geringes Bußgeld mit der Bitte um Ratenzahlung, da du ja jetzt schon am finanzellen Limit lebst (mit Hinweis, das schon Ratenzahlung vereinbart worden ist.)

MaZyMaZe 
Fragesteller
 14.04.2011, 19:03

Ich würde da morgen gleich persönlich hingehen und das klören. Ich denke die wissen das schon von der Ratenzahlung (wovon nichts im schreiben steht) Angeblich sollen ja auch 1700 Euro offen sein, was aber auch garnicht mehr aktuell ist, sind nur noch 1200. Also denke ich die haben mit der ratenzahlung nichts mitbekommen und auch nichts weiter am hut.

Da wirst du wohl nich um ein Bußgeld herum kommen. So etwas kann man ja wohl kaum "vergessen". Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt dann von der Schwere des Vergehens ab.

 

MaZyMaZe 
Fragesteller
 14.04.2011, 19:01

Vergessen habe ich es nicht, aber habe es irgendwie nicht auf die Reihe bekommen, ja ich weiß dumm wie Brot. Aber naja daraus lerne ich definitiv. Kann ich Bußgeld auch abbezahlen, oder sind das Tagessätze ?

DerHans  14.04.2011, 19:14
@MaZyMaZe

Ein Bußgeld und auch eine Strafe wird immer nach Tagessätzen verhängt. So wird jeder annähernd gleich bestraft.

MaZyMaZe 
Fragesteller
 14.04.2011, 19:15
@DerHans

also kann ich das nichteinmal bezahlen... ganz toll

DerHans  15.04.2011, 09:29
@MaZyMaZe

Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel deines Monatseinkommens. Bei einem Hilfeempfänger als ca 13 €- Eine Strafe wird in X Tagessätzen ausgesprochen.

Noch ne frage Nebenbei, Freiheitsstrafe oder sowas kommt nicht in Frage oder ? ^^ Kenne mich da echt null aus.

DerHans  14.04.2011, 19:14

Natürlich nicht. Haftstrafe käme nur in Frage, wenn du die Geldstrafe nicht zahlen kannst (oder willst)

MaZyMaZe 
Fragesteller
 14.04.2011, 19:16
@DerHans

Werden die Tagessätze denn entsprechend meiner Finanziellen Situation angepasst oder kommt da denn sowas wie 50€ a´30 Tage ?^^

 

Vieleicht komme ich ja noch um die Sache herum, weil einsichtig bin ich ja und wenn da da morgen einfach ehrlich bin und auch Einsicht zeige, wird das vieleicht wieder eingestellt.... keine ahn ung