Feiertag fällt auf festen freien Tag.Muss Arbeitgeber den Tag bezahlen?

4 Antworten

Wenn Du regulär an diesem Montag frei hast, so muss Dir die Zeit gutgeschrieben werden, so als hättest Du gearbeitet.

lenzing42  03.04.2015, 11:41

Wie kommst du darauf?

skychecker  03.04.2015, 11:46
@lenzing42

reines Wunschdenken

Familiengerd  03.04.2015, 12:57

so muss Dir die Zeit gutgeschrieben werden, so als hättest Du gearbeitet

"so als hätte sie gearbeitet"?? Hätte sie aber nicht, weil sie an diesem Tag immer frei hat!

Was also - bitteschön!! - sollte denn da "gutgeschrieben" werden können, wenn es nichts "gutzuschreiben" gibt, da die Fragestellerin ohnehin nicht arbeiten müsste wegen ihres generell freien Tages?!?!

ischdem  04.04.2015, 06:51

falsch

Da du immer Montags frei hast, wirst du, wenn auf den Montag ein Feiertag fällt, für diesen Tag keinen Lohn erhalten, da durch den Feiertag für dich ja keine Arbeit ausfällt, weil du Montags sowieso nicht  arbeitest.

Anders sieht es für die anderen Arbeitnehmer aus, die grundsätzlich Montags arbeiten. Sie bekommen die durch den Feiertag ausgefallene Arbeitszeit natürlich bezahlt.

Wenn du an diesem Tag eh nicht arbeiten musst dann muss dir dein Chef den Tag auch nicht bezahlen wenn ein Feiertag auf diesen fällt ... anders wäre es wenn der Feiertag auf einen deiner Arbeitstage fällt und du nicht die Möglichkeit hast die Arbeit dieses Tages an einem anderen Tag nachzuholen ... nur dann müsste dir der Tag bezahlt werden ...

Engelchen031982  03.04.2015, 01:36

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Schau mal hier nach da steht es genau drin ... 

Das was ich mit dem Nacharbeiten geschrieben habe bezieht sich nur auf 450€-Jobs ... es gilt nicht für Teilzeitkräfte ... die müssen nicht nacharbeiten und werden trotzdem bezahlt ... 

Aber das mit dem arbeitsfreien Tag steht da auch drin ...

Familiengerd  03.04.2015, 12:54

Das was ich mit dem Nacharbeiten geschrieben habe bezieht sich nur auf 450€-Jobs

Auch ArbeitnehmerInnen mit diesen Jobs müssen nichts "nacharbeiten"!!

Wenn du an diesem Montag sowieso deinen freien Tag hast, muss dir der Arbeitgeber auch nichts bezahlen.

Wenn Weihnachten auf´s Wochenende fällt, bekommt ja auch niemand, der von Montag bis Freitag arbeitet, dafür einen Feiertagszuschlag.