Zu lauter Auspuff Strafe?

3 Antworten

Hallo Frage2817,

die Manipulation am Auspuff führt dazu, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges noch folgender Rechtsgrundlage erlischt:

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§ 19 StVZO - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

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Das hat wiederum zur Folge, dass

  • Dir die Polizei die Weiterfahrt aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis untersagen wird
  • Du laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgenden Bußgeldbescheid rechnen musst:

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Tatbestandsnummer: 319609

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

Ordnungswidrigkeit gem. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b.2 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Es liegt aber NICHT wie hier angeführt wurde:

  • ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und auch kein
  • Fahren ohne Versicherungsschutz vor

Aber dadurch, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, darfst Du bis eine neue Betriebserlaubnis erteilt wurde mit dem Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Im Klartext:

  • Du must das Fahrzeug wieder in einem Zustand versetzen, der der StVZO entspricht und
  • Du musst das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorführen, der eine Einzelabnahme (die er sich gut bezahlen lässt) durchführt und ein Gutachten erstellen lassen, dass das Fahrzeug wieder der StVZO entspricht und
  • Du musst bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage des Sachverständigen-Gutachtens eine neue Betriebserlaubnis beantragen (die nochmals Geld kostet)

Das wären die möglichen Folgen.

Im Bezug auf Deine Frage: Nein, es gibt tatsächlich keinen Punkt für einen manipulierten Auspuff

Schöne Grüße
TheGrow

Richtig, es kann aber auch sein, dass dir die Weiterfahrt untersagt wird. Also Abtransport des Fahrzeugs auf deine Kosten,  Instandsetzung und Vorführung. Jede Menge Geld und Zeit für Blödsinn rausgeschmissen.

Hallo,

es hat eine bauliche Veränderung am Fz stattgefunden.

Somit ist die Betriebserlaubnis erloschen, und es besteht somit kein Versicherungsschutz mehr.

Generell wird das Fz am Ort entstempelt, ein Mängelbericht und eine Anzeige geschrieben.

Wenn du motzt,

wird das Fz Sichergestellt, und ein TÜV-Gutachten erstellt. Natürlich zusätzlich eine Anzeige.

Alles musst du bezahlen.

Gruß

Lionrider66  19.01.2017, 09:37

Unsinn, hat nix mit der Praxis zu tun

premme  19.01.2017, 09:39
@Lionrider66

Hallo,

meinst du, ich hätte das erfunden ?.

Gruß

Lionrider66  19.01.2017, 09:53
@premme

Warst du jemals in einer richtigen Verkehrskontrolle?

premme  19.01.2017, 10:00
@Lionrider66

Lies doch erstmal meinen Link an einen deiner Beiträge zu diesem Thema..

Gruß

Lionrider66  19.01.2017, 10:03
@premme

Theoretiker, in der Realität wird das so seltenst behandelt. Und nur die zählt. 

premme  19.01.2017, 10:06
@Lionrider66

Ich gebe bei dir auf, soll aber keiner sagen, ich hätte mir keine Mühe gegeben.

Gruß

Lionrider66  19.01.2017, 10:09
@premme

Alleine mit deinem Märchen von der Versicherung disqualifizierst du dich schon....  

RexImperSenatus  19.01.2017, 11:02
@Lionrider66

Du scheinst wohl noch keine üble Erfahrung mit Versicherungen gemacht zu haben - lol - also ich weis das auch anders !!!

Frage2817 
Fragesteller
 19.01.2017, 10:16

Naja, abstempelt (kleber abziehen) wurde bei mir noch nie gemacht;) hab ne mängelkarte bekommen incl tüv termin