Zoll stürmt Wohnung wegen polenböller,welche Strafe kommt auf mich zu?

12 Antworten

Na ja, sicher wird sich die Strafe nicht nur nach Deinem Einkommen richten. Es wird mit Sicherheit auch die Menge bewertet die gefunden wurde und Du Wiederholungstätern oder so bist. Da Dir ja nur 2-3 Böller gefunden haben, kann man nicht davon ausgehen das Du mit den Dingern handelst, sonder das Du die Böller nur zu Deinem Privatvergnügen hattest. Das sollte die Strafe dann doch erheblich abmildern.

Er hat nicht geschrieben, dass es nur drei Böller waren, sondern dass es Kategorie-3-Böller waren.

Ok Danke für die Richtigstellung. Das hatte ich überlesen. Habe gerade mal ein bisschen gegoogelt. Für die Kategorie braucht man einen Befähigungsschein. Wenn er den nicht hat, kann es sein das sein Vergehen dann doch etwas strenger geahndet wird.

@Burghauner

Auch wenn er den Schein hätte dürfte er keine illegal eingeführten Böller zünden oder besitzen, da wäre er den Schein schnell wieder los !

Wenn die Strafe sich nachdem Einkommen richtet welchen Prozentsatz wird es geben?

Das entscheidet letztendlich ein Richter und niemand Anderes.

Teile mal Dein Brutto-Monatseinkommen durch 30. Dann weißt Du, was Dein Tagessatz ist.

Sicher kannst Du auch ergoogeln, in welchem Spielraum sich die Strafen für Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz bewegen.

Zigtausend € Geldstrafe oder 5 Jahre Zuchthaus !

Man hat sogar schon mal einen Youtuber erwischt und seine Videos als Beweis genommen, aber der ist auch noch auf freiem Fuß !

Geldstrafen bemessen sich nach Tagessätzen, wobei ein Tagessatz etwa dem Nettoeinkommen eines Tags entsprechen soll.

Wie viele Tagessätze es bei einer Verurteilung gibt, lässt sich nicht vorhersagen.

Hui! Da bricht einer das Gesetz und verbreitet die Beweise dafür noch öffentlich.

Nicht gerade die hellste Kerze am Tannenbaum.

.... naja, wer sich aufführt wie ein Affe, sollte auch die Nüssen haben und zu seinen Fehlerchen stehen!

Niemand kann hellsehen und voraussagen, welche Strafe du bekommst. Das Strafmaß ist abhängig von den Tatumständen, von der Beweis- und Rechtslage, von Vorstrafen, deinem Alter (Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht) usw.

Geldstrafen werden nicht in Prozenten deines Gehaltes verhängt. Der Richter legt einen Tagessatz fest und verurteilt dich dann zu X-Tagen. Beispiel: Tagessatz wird festgelegt auf € 100 und du erhältst 15 Tagessätze, dann sind es 15 x 100 = 1.500 Euro. Du kannst Ratenzahlungen beantragen. Meistens werden sie bewilligt.