zeitungaustragen trotz Arbeitslosengeld |

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf jeden Fall muss vor der Beschäftigungsaufnahme entweder die Agentur für Arbeit ( ALG - 1 ) oder das Jobcenter ( ALG - 2 ) informiert werden !

Beim ALG - 1 würde ein Nebeneinkommen von bis zu 165 € ohne Anrechnung möglich sein,beim ALG - 2 sind es Freibeträge nach dem § 11 b SGB - ll,dann hat man einen Grundfreibetrag von 100 € und vom übersteigenden Teil bis 1000 € Brutto,noch mal 20 % Freibetrag und von 1000 € Brutto - 1200 € / 1500 € sind es noch mal 10 % Freibetrag.

Er muss VOR Arbeitsantritt diese Nebenbeschäftigung melden.

Bis zu 100 Euro monatlich darf er dazu verdienen, ohne dass das Amt etwas abzieht.

Über 100 Euro hinaus gehend Beträge werden zu 80 Prozent angerechnet - nur 20 Prozent verbleiben dann beim Leistungsempfänger.

stern311  14.08.2014, 16:06

Das gilt im Alg.2 Bezug.

Blaetteresser  15.08.2014, 11:16
@stern311

Das gilt im Alg.2 Bezug.

Korrekt. Ich Blindfisch habe falsch gelesen.

mea culpa

Er muss den Zusatzverdienst dem Arbeitsamt melden. Wenn der Verdienst 40 Euro im Monat sind, liegt das in dem Bereich, dass ihm nichts vom ALG abgezogen werden wird - aber melden muss er es unbedingt, sonst ist es Schwarzarbeit und er kann Sperre kriegen.

Nein, das ward nicht abgezogen. Du hast einen Freibetrag von 100 euro, ohne dass das angerechnet wird.. Manchmal hat man auch einen freibertag von 165 € kommt auf deine leitungsbezüge an.

Viel Spaß beim austragen ! :)

stern311  14.08.2014, 16:06

im Alg.1 ??

Er mzss es melden.