Gehalt falsch eingruppiert - Nachzahlung durch Arbeitgeber?

3 Antworten

Das würde ich den IG Metallanwalt fragen, dass müsste der ja am besten wissen, ob man das Gehalt nachträglich einfordern kann.

Das hat glaube ich auch etwas damit zu tun ab WANN diese Stellenbeschreibung gilt.

Dem Betriebsrat hätte bei deiner Einstellung eine falsche Eingruppierung auffallen müssen,da zu jeder Einstellung eine "Anhörung" des Betriebsrates zu erfolgen hat.

Ob im Falle einer falschen Eingruppierung die Differenz durch den Arbeitgeber nachzuzahlen ist,wird wohl nur juristisch geklärt werden können.

Hmm Ihr habt doch einen aktiven Betriebsrat der müsste Euch doch besser als jedes Andere hier Auskunft geben können.