Zahlt die Versicherung, wenn eine Leiche aufs Auto fällt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist ein normaler Vollkaskoschaden, für Glasschäden reicht sogar Teilkasko.

Fragezeichen481 
Fragesteller
 05.04.2020, 17:08

Dann vertraue ich dem Versicherungskaufmann. Vielen Dank! :)

Natürlich der, der den Schaden verursacht hat. Da Leichen für gewöhnlich nicht von selbst fliegen oder irgendwo runterfallen können, muß sie Jemand aufs Auto geworfen haben...kommt ja schonmal vor :-)

Welche Versicherung sollte deiner Meinung nach für den Schaden aufkommen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schmerzgeplagt  04.04.2020, 16:54
muß sie Jemand aufs Auto geworfen haben...

Und wenn es ein Selbstmörder ist..?

ronnyarmin  04.04.2020, 19:31
@Schmerzgeplagt
Und wenn es ein Selbstmörder ist..?

Der fällt nicht als Leiche aufs Auto, er wird erst nach dem Aufprall zur Leiche.

Wie auch immer: Der Geschädigte sollte sich an die Erben wenden.

checkpointarea  04.04.2020, 17:04

Musste lachen 😂

coooool2  04.04.2020, 17:10

Die Versicherung des Leichentransporteurs?

ronnyarmin  05.04.2020, 10:34
@coooool2
Die Versicherung des Leichentransporteurs?

Welche Versicherung?

Derjenige, der den Schaden anrichtet, ist verantwortlich, nicht irgendeine Versicherung.

Ist der Verstorbene selbst schuld am Schaden, kann dieser bei den Erben geltend gemacht werden.

Fragezeichen481 
Fragesteller
 05.04.2020, 03:55

Naja, könnte auch unfallsmäßig passiert sein. Vielleicht vom Dach gefallen, auf Grund von Sturm. Suizid wäre denkbar.

Ich habe keine Ahnung wer zahlen sollte. Man könnte argumentieren, dass die Leiche vor dem Aufprall noch keine Leiche war und erst während dessen gestorben ist, ergo die Haftpflicht des Verstorbenen dafür aufkommen müsste. Wenn es auf Grund von Sturm passiert ist, auch die Kasko-Versicherung (Baum/Mensch, kein wirklicher Unterschied ;-).

Aber wenn ich die Antwort wüsste, müsste ich nicht fragen. :-P Trotzdem danke für deine Antwort.

Hallo,

wenn du Voll-oder Teilkasko hast ja, denn es gibt ja einen "Verursacher".

Diese wird sich dann an die Angehörigen (Erben) wenden oder falls es ein Gewaltverbrechen war, an den/die Täter.

checkpointarea  05.04.2020, 13:29

laberlaberlaber

Endet der Vertrag nicht mit dem Ableben?

Fragezeichen481 
Fragesteller
 05.04.2020, 03:57

Naja, war er/sie beim Aufprall schon tot, oder in Folge dessen, also Millisekunden danach? ;-)

Du beschreibst eine wirklich dumme Situation.

Der Geschädigte kann keine Forderung an einen Toten stellen. Deshalb würde er tatsächlich ohne Vollkasko auf dem Schaden sitzen bleiben.

Hiervon kenne ich nur ein Ausnahme:
( Weiter angenommen ...)

Der Geschädigte erleidet neben dem Sachschaden auch einen Personenschaden, durch den Unfall. - Hier sollte ( könnte , bin mir nicht sicher ) die Verkehrsopferhilfe einspringen .