Zahlt die private Haftpflicht bei Vorsatz (von Kindern)?


09.05.2021, 11:15

Er ist 11 Jahre.

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

nein 75%
ja 25%

4 Antworten

Es kommt auf das Alter des Sohnes an, ob er bereits in der Lage ist, zu erkennen, ob man sowas darf oder nicht.
Ab sieben Jahren ist ein Mensch in Deutschland deliktfähig, das heisst, er kann für die Schäden, die er anrichtet in Haftung genommen werden, solange man erwarten kann, das er hätte erkennen müssen, das seine Handlungen Schäden anrichten können.

Deshalb sollen Kinder ab sieben Jahren auch in der Haftpflichtversicherung zusätzlich abgesichert werden. Vielfach ist das automatisch der Fall, aber eben nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft.

Es besteht die Möglichkeit, das die Versicherungsgesellschaft den Schaden erst einmal unter den Hinweis auf Vorsatz ablehnt.

Auch ist möglich, das die Haftpflichtversicherung den Fremdschaden sofort zahlt, aber dann den Verursacher in Regress nimmt, eben wenn o.a., in Bezug auf den Reifegrad des Sohnes, zutreffen sollte. Dann erwartet deinen Sohn möglicherweise eine Regressforderung, die sich über 30 Jahre lang noch durchsetzen läßt.

nein

Mein Bruder hatte mal mit 10 eine Scheibe von einem Auto versehentlich zerstört. Da das auf seinem Schulweg passierte , haben meine Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt , und mussten deshalb auch nicht für den Schaden aufkommen. Da mein Bruder strafunmündig war, musste auch er die Kosten nicht zahlen. Aus Höflichkeit haben meine Eltern die Scheibe dann trotzdem bezahlt.

nein

Wenn die Autos aus Versehen getroffen worden wären, weil er die Steine hinter jemand anderen geworfen hätte,dann hätte die Versicherung übernommen.

Wenn er das mit Absicht auf die Autos wirft, dann natürlich nicht.

MasterOfDesast3 
Fragesteller
 09.05.2021, 15:08

Er hat es absichtlich auf das Auto geworfen, aber nicht absichtlich das Auto kaputt gemacht, da er dachte es passiert schon nichts, sondern das Steinchen prallt nur ab und macht vielleicht ein Geräusch.

LydiaDonner  09.05.2021, 15:14
@MasterOfDesast3

Das würde ich mal versuchen bei der Versicherung einzureichen.

Vorsatz bedeutet, dass man den Willen hatte, etwas zu beschädigen.

Der war hier nicht gegeben.

Ist halt die Frage, ob man das der Versicherung glaubhaft machen kann.

nein

glaube kaum, aber lese Dir mal die Vertragsbedingungen durch