Zahlt die Haftpflichtversicherung des Nachbarn Wasserschaden und Verdienstausfall in Gewerbe?

2 Antworten

Ein Wasserschaden wird durch die Gebäudeversicherung reguliert. Jedoch nur für Schäden am Gebäude. Nicht für dern "Inhalt (Ware)" im Gebäude. Die Ware muß vom Ladeninhaber selbst versichert werden, genauso wie Hausrat (Hausratversicherung). Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn bzw. der ETG tritt jedoch nur dann ein, wenn der Schaden von diesem/dieser schuldhaft verursacht wurde, was bei einem derartigen Schaden in der Regel nicht der Fall ist. Wer also die Ware in seinem Laden nicht selbst gegen derartige Schäden versichert, der muß diesen Schaden eben auch selbst in Kauf nehmen.

Das wäre ein klassischer Leitungswasserschaden im gewerblichen Bereich (Inhaltsversicherung) mit Betriebsunterbrechung. Die Haftpflichtversicherung des Nachbarn tritt nur ein, wenn dem Nachbarn ein Verschulden angerechnet werden kann. Das ist bei einem normalen Rohrbruch selten der Fall. Haftpflichtversicherungen schließen häufig Risiken,die anderweitig versichert werden können aus. Wenn überhaupt, zahlt die Haftpflichtversicherung lediglich den Zeitwert der beschädigten Waren.