Selbst verursachter Wasserschaden im Mietshaus - Wer ist zuständig?

7 Antworten

Du zahlst im Rahmen deiner anteiligen Betriebskosten auch den Beitrag (entspr. deiner Wohnfläche) für die Gebäudeversicherung mit. Demzufolge bist du über diese mitversichert und diese Versicherung hat den Schaden zu regulieren. Der Vermieter muss den Schaden seiner Versicherung nur melden und beziffern.


Es handelt sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leistungswasser aus Zu- oder Ableitungen"

Ein solcher Schaden ist über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Schäden am losen Inventar des Nachbarn sind durch dessen Hausratversicherung abgedeckt.

Diese beiden Versicherer werden dich als Schadensverursacher allerdings in Regress zu nehmen versuchen. Erst dann tritt deine Haftpflichtversicherung ein. Sie wird die Rechtslage prüfen, und eine zu hohe Forderung zurück weisen.

Es handelt sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leistungswasser aus Zu- oder Ableitungen"

Das sehe ich anders. Hier ist das Spülbecken übergelaufen. Damit handelt es sich doch nicht um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Für mich liest sich das, als hätte der Mieter Wasser eingelassen und nicht rechtzeitig abgedreht.  Oder habe ich da was falsch verstanden?

@TrudiMeier

Natürlich kommt auch das Spülwasser aus der Leitung. Oder wurde das in Eimern in die Wohnung getragen?

Bei deinen Informationen geht einiges durch einander!

 aber man bleibt dabei, dass meine Hausratsversicherung im Unrecht und selbst zuständig sei.

Deine Hausratversicherung ist nur für deinen eigenen beschädigten  Hausrat zuständig, aber nicht für Schäden die du einem anderen zufügst. Dafür gibt es eine Privathaftpflichtversicherung.

Tatsache ist, dass eine Privathaftpflichtversicherung lediglich den Zeitwert erstattet und somit ist es nicht wahrscheinlich dass der komplette verursachte Schaden übernommen wird. Außerdem ist dieser Schaden ja hauptsächlich dadurch entstanden, dass hier Risse in dem Boden bzw. Wand vorhanden sind.

  Dort sind leider größere Löcher im Spalt zwischen Boden und Wand (unsanierte Altbauwohnung),

Daher sollte auf jeden Fall der Vermieter seine Wohngebäudeversicherung informieren. Diese wird dann den Schaden aufnehmen und gegebenen falls den Schadensverursacher (also dich) in Regress nehmen. Dieses Schreiben leitest du dann an deine Privathaftpflichtversicherung weiter, falls du eine hast.

Gruß N.U.

Danke für die Antwort, im Zitat hatte ich mich tatsächlich verschrieben, es war natürlich die Privathaftpflicht gemeint, nicht Hausrat. Ich habe das korrigiert. 

Die durch Deinen Haftpflichtversicherer ausgesprochene Verweisung auf die jeweiligen Sachversicherer (Gebäudeversicherer für die an Gebäudeteilen entstandenen Nässeschäden, und Hausratversicherer des Mieters unter Dir) ist absolut üblich und entspricht gängiger Rechtsprechung. Die Sachversicherer regulieren den Schaden jeweils zum Neuwert. Falls Du den Schaden schuldhaft verursacht hast, werden die Sachversicherer versuchen, Dich zum Zeitwert in Regress zu nehmen. An dieser Stelle käme dann erst Deine private Haftpflichtversicherung ins Spiel, sie würde die Ansprüche prüfen und befriedigen.

Erst die Wohngebäude- und ggf. die Hausratversicherungen der beiden Wohnungen und erst am Ende wird ggf. bei Dir bzw. Deiner Haftpflichtversicherung Regress genommen.