Zählt meine Kündigung trotz Verzögerung mit der Post?

4 Antworten

Doch die beiden Briefe hängen seit 8.5. "also heute" in Kiel fest.

Was genau meinst du damit? Die Sendungsverfolgung der Post ist nicht immer aktuell und zuverlässig.

Meine Kündigungsfrist geht 14 Tage,

Offensichtlich bist du noch in der Probezeit.

mein Kündigungsschreiben ist zum 17.5. jetzt haut die Kündigungsfrist nicht mehr hin

Selbst als du den Brief am 02.05. verschickt hast, konntest du nicht unbedingt davon ausgehen, dass er rechtzeitig am nächsten Tag ankommt. Wenn du zum 17.05. kündigen willst, muss die Kündigung allerspätestens am 03.05. bei deinem AG vorliegen. Und es ist dein Problem, dafür zu sorgen, dass deine Kündigung rechtzeitig ankommt. Im Zweifel musst du den rechtzeitigen Zugang auch nachweisen können.

Ich war schon am überlegen das ich den Kündigungsschreiben per email versende, aber laut infos im Internet gilt das nicht.

So ist es, das erfüllt nicht die Bedingungen der "Schriftform" - Schriftform bedeutet auf Papier mit eigenhändiger Original-Unterschrift.

Das ist echt zum verzweifeln

Sinnvoller wäre es gewesen, deine Kündigung persönlich abzugeben und dir den Empfang quittieren zu lassen. Dazu ist es aber nun auch zu spät. Rede also mit deinem AG über einen Aufhebungsvertrag.

Anstatt so "kurz vor knapp" die Kündigung per Post zu schicken, wäre es sinnvoller gewesen, deinem AG die Kündigung persönlich zu übergeben oder mit einem Zeugen in den Firmenbriefkasten einzuwerfen. So ist die Kündigung nicht fristgerecht angekommen.

Das kuriose ist auch noch das ich drei briefe nach Flensburg gleichzeitig versendet habe und der dritte brief ist seit 4.5. angekommen

Auch der 04.05. wäre ja schon zu spät gewesen.

Nein, deine Kündigung löst das Arbeitsverhältnis nicht zum 17.05.2017 auf.

Dazu hätte die Kündigung am 03.05.2017 bei deinem Arbeitgeber vorliegen müssen. Das tat sie nicht. Somit kannst du die Kündigungsfrist nicht einhalten.

Was du jetzt noch machen könntest, wäre den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Dieser braucht keine Frist.

Ob sich jedoch dein Arbeitgeber darauf einlässt, weiss ich nicht. Ich würde aber mal davon ausgehen.

Du willst weg, du hast dich krank gemeldet. Was will er mit dir noch anfangen?

Was für ein durcheinander :-( Also jetzt hat mir der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung per e-mail zugestellt, vom 3.5. dieser Brief ist auch noch nicht bei mir angekommen. Ey was für leute arbeiten eigentlich bei der Deutschen Post, ist ja katastrophal.... Nur meine Kündigung vom 2.5. ist doch eher rechtskräftig als seine fristlose Kündigung vom 3.5.

Wolfgang57234  08.05.2017, 12:10

Also jetzt hat mir der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung per e-mail zugestellt.

Nur meine Kündigung vom 2.5. ist doch eher rechtskräftig als seine fristlose Kündigung vom 3.5.

Bisher keine von beiden, da ja offensichtlich noch keine in Schriftform angekommen ist. Allerdings wird die AG-Kündigung wirksam, wenn du nicht innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht dagegen klagst. Allerdings dürfte dir das ja relativ egal sein....

Live2000 
Fragesteller
 08.05.2017, 12:16
@Wolfgang57234

Naja egal ist mir das nicht unbedingt, bekomme jetzt 2 wochen kein geld :-( Da mein neuer Job erst am 18.5. anfängt

Familiengerd  08.05.2017, 12:57
@Wolfgang57234

Allerdings wird die AG-Kündigung wirksam, wenn du nicht innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht dagegen klagst.

Aber nicht bei Kündigung per eMail!

Live2000 
Fragesteller
 08.05.2017, 13:29
@Familiengerd

Genau das ist nämlich im Moment das Problem. Wir haben beide jeweils die Kündigung nicht schriftlich per Post erhalten. Jetzt ist das so, das er mit mir jetzt einen Aufhebungsvertrag machen möchte. Ich muss auch noch dazu sagen...ich habe VOR meiner ordentlichen Kündigung, 2 Abmahnungen erhalten, was letztendlich auch zu der frsitlosen Kündigung gekommen ist, nur diese hat sich eben geschnitten mit meiner ordentlichen Kündigung....