Wieviel Geld darf meine Mutter für Miete,Strom etc vom kindergeld und halbweisenrente einbehalten?

22 Antworten

Bis zur Volljährigkeit (18. Geburtstag) sind Eltern sorgeberechtigt und den Kindern unterhaltspflichtig.

Da Dein Vater verstorben ist und somit keinen Unterhalt für Dich an Deine Mutter zahlen kann, bekommt sie statt dessen die Halbwaisenrente für Dich.

Das Kindergeld dient ebenfalls zu Deiner Versorgung.

Einen gesetzlich festgelegten Taschengeldbetrag für Kinder gibt es nicht.

Ab Deinem 18. Geburtstag kannst Du über Halbwaisenrente und Kindergeld verfügen.

Wohnst Du dann allerdings noch bei Deiner Mutter, so musst Du für Deinen Unterhalt ein "Kostgeld" zahlen (Essen, Mietanteil, Strom, Telefon/Internet.....) und Deine Kleidung , Schulmaterialien etc... selbst kaufen.

Auch die bisherigen Selbstverständlichkeiten seitens Deiner Mutter (Wäschewaschen, Einkäufe erledigen, Saubermachen) sind dann "Dienstleistungen", die sie dann nicht mehr kostenlos für Dich erbringen muss...

Das ist vollkommen gerechtfertigt. Nur so kannst Du Dich zu Sparsamkeit erziehen (lassen).

Was würdest Du denn mit dem Geld anfangen, wenn Du es hättest? Sicher nur sinnlos ausgeben.

Wenn Dein Vater noch leben würde, bekämst Du keine Halbwaisenrente und Du würdest auch "nur" 50 € Taschengeld bekommen. Also handelt Deine Mutter richtig.

Meine Tochter hat mir sogar von sich aus Kostgeld gegeben, als sie ihre Ausbildung begann.

sie darf alles einbehalten, das stimmt. Ob sie dir die Halbwaisenrente geben muss, wenn du 18 bist weiss ich nicht, aber das Kindergeld darf sie weiter behalten, da es für die Eltern ist und nicht für die Kinder. Also für die Eltern um den Unterhalt der Kinder zu finanzieren

Sag mal was Miete Strom etc. kostet wenn ihr zu zweit lebt musst du die hälfte bezahlen hast du z.b. noch ein geschwisterchen dann nur ein drittel aber egal bist ja bald 18 Jahre ;-)

Dir stehen knapp 300€ zu Plus Miete und Nebenkosten.

Manni9999  31.03.2011, 11:37

Das Kindergeld ist für die Erziehung der Kinder gedacht geht zwar an die Eltern aber wenn ich hier etwas von da können die Eltern machen was sie wollen höre ist das zweckentfremdung und kommt sofort zu einer Anzeige.

Dann google doch mal, was es dich kosten würde, wenn du alleine in einer eigenen Wohnung leben würdest. Da kämst du mit dem Geld nicht hin, denn du brauchst auch noch div. Versicherungen etc.  Für das Kindergeld ist deine Mutter eh die Anspruchsberechtigte und bis zu deinem 18. Lebensjahr hat deine Mutter das Recht, zu bestimmen, was du an Taschengeld bekommst oder nicht. Wenn du mehr Geld ausgeben möchtest als 50 Euro, dann such dir einen Schülerjob. Das wäre auch für euer Verhältnis sicher hilfreich, da deine Mutter dann dich nicht nur als Anspruchstellerin sehen würde, sondern sieht, dass auch du deinen Teil zum Lebensunterhalt beitragen möchtest. Und du würdest sehen, dass Arbeiten auch noch Spaß machen kann und lernst, den Wert des Geldes besser einzuschätzen.