Zählt die geschiedene Frau noch zur Verwandtschaft oder gar zur Familie?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die erwachsenen "Kinder" sollen sich an das nächste Beerdigungsinstitut wenden, die übernehmen normalerweise alles, was mit der Beerdigung zu tun hat bzw. sagen den Angehörigen auch, was noch zu tun ist.

Und nein, geschiedene Ex-Partner haben keinerlei Verpflichtungen mehr füreinander.

Die geschiedene Frau - nein, gehört nicht mehr zur Familie und ein EX muss sich auch nicht kümmern.

Wenn EX allerdings erkennt, dass die eigenen Kinder, warum auch immer, hier überfordert wären, könnte EX als Vater Hilfe anbieten. Die Kinder müssen sich um die Beerdigung kümmern, wenn es keinen neuen Lebensgefährten gibt, der dies übernimmt. Ebenso um der ganze Schriftkram, einschließlich der Erbschaft.

Du solltest es also nicht übernehmen, auch erwachsene Kinder können an neuen Aufgaben noch wachsen, jedoch als Ratgeber zur Verfügung stehen ohne Vorgaben zu machen- nur Möglichkeiten aufzeigen.

Da sind die Kinder allein verantwortlich. Man kann ihnen unter die Arme greifen, muss es aber nicht.

Meiner Meinung nach gehört ein geschiedener Partner nicht mehr zur Verwandtschaft.

Was heißt die erwachsenen Kinder sind hilflos? Das ist ein wenig sehr schwammig formuliert. Da besteht mal weiterhin ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie völlig unabhängig von der Scheidung und damit auch eine Verantwortung, ggf. auch als Besorger der Bestattung. Eine Erbberechtigung besteht schließlich auch.

Seit wann besteht für einen GESCHIEDENEN Partner eine Erbberechtigung?

@beangato

Die Aussage ist eindeutig - erwachsene Kinder - Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie.

@beangato

Bitte immer erst lesen, dann schreiben! Eine gerade Verwandtschaftslinie besteht zu den Kindern und um die geht es. Von dem Ex-Ehemann habe ich kein Wort gesagt.

@verreisterNutzer

Zählt die geschiedene Frau noch zur Verwandtschaft 

DAS war die Frage. Um die Kinder ging es überhaupt nicht.
@beangato

Möchtest Du mich belehren mit dem DAS? Vergiss es gleich. Die Verwandtschaft der Kinder bleibt in gerader Linie bestehen. Die durch Heirat entstandenen Schwangerschaften ggf. auch. So war die Frage gestellt und so habe ich sie auch beantwortet. Wenn Du es anders siehst, solltest Du Deine eigene Antwort schreiben und den Rest so belassen. So geht es jedenfalls nicht, schon gar nicht als Usermod.

@verreisterNutzer

Noch einmal:

Es geht in der Frage nicht um die Kinder,, es geht um den Expartner. So ist die Frage auch gestellt.

Meine Antwort steht schon.

Belehren will ich niemanden, sondern nur darauf hinweisen, dass Deine Antwort nicht korrekt ist.

@beangato

Diese Frage kann man auch anders verstehen und mit dieser Meinung stehe ich auch nicht allein, wenn ich die anderen Antworten sehe. Lass also bitte Deine Belehrungen. Du bläst Dich unnötig auf. Das solltest Du nicht tun. Vor allem, wenn ich etliche Deiner anderen Antworten lese, wäre diese besser ungeschrieben geblieben, weil sie nicht von Sachkenntnis geprägt sind. Siehe warum essen Muslime kein Schweinfleisch und viele andere. Lass es also

@verreisterNutzer

KORREKTUR: Sorry: nicht Schwangerschaften sonder Schwägerschaften natürlich

@verreisterNutzer

Ich lasse es nicht so, weil Du auf weiter Flur ganz allein stehst.

Du kannst doch von mir denken, was Du willsst.

@beangato

Dann bleib doch bei Deiner schlichten Rechthaberei. Vielleicht liest Du Dir in Deiner Borniertheit mal die Antworten von Putzfee oder Wilees durch, wo Du ebenfalls schon in meinem Sinne berichtigt wurdest. Soweit dazu, dass ich allein auf weiter Flur stände. Viele Deiner Antworten zeugen von äußerst wenig Sachkenntnis, das habe ich mir doch schon in Deinem Profil angesehen, aber mir ist es lästig Dich überall zu korrigieren. Das habe ich mir nur bei Schweinefleisch und Muslime erlaubt. Den Rest schenke ich mir jetzt einfach. Oder möchtest Du jetzt einen Privatkrieg führen? Das wäre Unsinn. Du hast es einfach nicht verstanden. Kann ja mal passieren, auch einem Usermod.

Verantwortlich für eine Bestattung wären die nächsten Verwandten - vorrangig die Kinder.