Zählt das begleitende fahren auch zur probezeit?
Hallo,
habe meinen Führerschein mit 16 gemacht & hab dann das begleitende fahren mit 17 gemacht.
Jetzt mitlerweile bin ich 18 & werde in n' par wochen 19.
bin ich jetzt schon raus aus der Probezeit?
Danke im vorraus.
3 Antworten
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann dir dein Führerschein ausgehändigt wurde, bzw. welches Datum in deinem Führerschein steht ab wann deine FE gilt.
Dann 2 Jahre dazu. Bsp: Du hast deinen FS am 15.04.2014 erhalten. Dann endet deine Probezeit am 15.04.2016 um 24 Uhr oder eben am 16.04.2016 um 0 Uhr.^^ Der ganze 15.04.2016 läge also noch in deiner Probezeit.
Jap. Die Probezeit beginnt ab dem Zeitpunkt wo du den Führerschein gemacht hast. Dazu zählt auch die Zeit ab 17
Dankeschön :)
Lass dich nicht verunsichern, den @Fuji415 antwortet diesbezüglich immer falsch.
Denn:
Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrschueler/begleitetes-fahren-ab-17.html
Unter Punkt 6: Fahrerlaubnis auf Probe
Ganz einfach ja
NEIN ab 18 den der BF17 ist kein Füherschein .