Frage zur Probezeit bei Mofa führerschein?

6 Antworten

Ich muss dir erst einmal den Zahn ziehen, dass du nach dem Ende der Probezeit fahren darfst, wie du willst. Es wird dann nur schwieriger, dir wieder die Fahrerlaubnis zu entziehen, aber unmöglich ist es nicht.

Die Probezeit beginnt erst mit dem Erwerb der Klasse B. Ob Moped (Klasse AM) oder Mofa (keine Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfbescheinigung) - hier gibt es keine Probezeit.

NÖ, die Probezeit läuft dann erst ab dem B-Führerschein;

es gibt KEIN Mofaführerschein, das ist nur eine Prüfbescheinigung.

wenn du den A1 ab 16 - machen würdest, so läuft ab da die Probezeit.

Nicorasunn 
Fragesteller
 15.03.2018, 00:14

Danke dir :)

Autofahren wie man mag?

Mit der Einstellung wirst du die Probezeit, wenn es überhaupt so weit kommt, nicht ohne Strafe bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis durchstehen ...

Beim Mofa und der Klasse AM beginnt die Probezeit nicht. Frühestens mit 16 und mit der Klasse A1.

Gruß Michael

Nicorasunn 
Fragesteller
 15.03.2018, 14:34

Du, den Autoführerschein hab ich schon lange, bin auch aus der Probezeit raus, hatte nur eine Diskussion mit einer Freundin die erst vor kurzem ihren Führerschein gemacht hat und sagte sie sei dank ihrem Mofaführerschein schon aus der Probezeit raus. Das 'wie man mag' ist etwas radikal ausgedrückt, ich war sehr müde.

19Michael69  15.03.2018, 14:36
@Nicorasunn

Okay, das hört sich schon besser an ;-)

Du kannst deiner Freundin sagen, dass sie zumindest auf Grund der Mofa Prüfbescheinigung nicht aus der Probezeit raus ist.

Gruß Michael

Was soll diese Frage nun bedeuten? Dass man sich nach der Probezeit nicht mehr an die Vorschriften halten braucht?

Für das Mofa gibt es gar keinen Führerschein, nur eine Prüfbescheinigung. Die aber schon ab 15. Einen richtigen Führerschein kann man mit 16 erhalten, ab dann ist auch der Beginn einer Probezeit möglich. Allerdings muss man dann den A1 (Leichtkrafträder) machen, der AM (Kleinkrafträder) reicht nicht aus.

Macht man den BF17 beginnt auch mit dem Erhalt dieser Fahrerlaubnis (mit 17) die Probezeit.

Die Probezeit dauert 2 Jahre wenn sie nicht wegen etwaiger Verstösse verlängert wird, innerhalb der Probezeit können härtere "Strafen" für Verkehrsvergehen folgen, es herrscht absolutes Alkoholverbot. Auch nach der Probezeit kann weiterhin absolutes Alkoholverbot herrschen, nämlich so lange bis man erwachsen (21) ist.

Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird, also mit bestandener praktischer Fahrprüfung.

A1/BF17/B/BE/ A2 .

Die 2-jährige Probezeit gilt nicht für alle Führerscheinklassen, Bescheinigungen .

Ausgenommen sind:

  • Mofa- Prüfbescheinigung
  • AM (Moped)
  • S (motorisierte Dreiräder)
  • L (Traktor, Arbeitsmaschinen bis 32 km/h)
  • T (Traktor, Arbeitsmaschinen bis 60 km/h)