Wurde von Nachtschicht auf Spätschicht runtergesetzt?
Hallo Leute ich habe eine wichtige Frage an euch!!
Mein Vater arbeitet schon seit fast über 20 Jahre Nachtschicht. Er war damit sehr zufrieden und er liebt es Nachts zu arbeiten.
Leider hatte er vor ca. 10 Jahren einen Stimmband Operation und hat den Schwerbehindertenausweis mit 80% bekommen und dies Besitz er immer noch. Neulich hat er einen Brief von sein Arbeit bekommen und drinnen steht, dass er ab dem 06.06.2017 Spätschicht arbeiten muss. Er weis den Grund wieso er von Nachtschicht auf Spätschicht runtergesetzt wurde. Weil eine Person (der Cabo von Nachtschichtarbeitern) bei der Arbeit mein Vater nicht so gerne mag. Er kann ihn einfach nicht leiden. Deswegen hat er ihn gemeldet das er Spätschicht arbeiten soll.
Meine Frage ist, wie soll mein Vater jetzt vorgehen. Was soll er machen? Welche Rechte hat er? Er hat ja auch einen Schwerbehindertenausweis. Was sollen wir jetzt am besten machen?
Dankeschön jetzt mal im Voraus.
3 Antworten
Da ein Arbeitgeber ein Weisungsrecht besitzt und dein Vater nicht in irgend einer Form diskriminiert wird, sehe ich da keine Möglichkeiten. Einzig mit dem Betriebsrat mal sprechen könnte evtl. weiterhelfen.
Da steht auch kein Grund drinnen im Brief
Was steht denn in seinem Arbeitsvertrag?
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seiner Mitarbeiter. Wenn er es im Rahmen dieser Fürsorgepflicht für notwendig befindet einen Mitarbeiter von der Nachtschicht in die Spätschicht zu versetzen ist dagegen nichts einzuwenden.
Auf jeden Fall ist eine solche Entscheidung mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. An diesen kann dein Vater sich wenden.
Nehmt euch einmal den Arbeitsvertrag deines Vaters zur Hand und lest ihn genau durch. Wenn darin nicht explizit die Arbeitszeit festgelegt ist wird es schwierig.
Am besten (mit Arbeitsvertrag) zu einem Anwalt oder (günstiger) zur öffentlichen Rechtsauskunft oder Gewerkschaft gehen und den Fall klar darlegen.
Dann handelt es sich auch nicht um eine Änderungskündigung zum Arbeitsvertrag sondern um eine einfache Mitteilung. Der Arbeitsvertrag deines Vaters wird dann sehr wahrscheinlich keine eindeutige Arbeitszeitfestlegung auf die Nachtschicht beinhalten. Deshalb ist das im Rahmen des Direktionsrechts durchaus machbar. Der Betriebsrat kann da sicherlich weiterhelfen.
Komischerweise steht auch kein Grund im Brief drinnen.