Wurde mein Antrag auf BAB abgelehnt?

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Korrekt !

Dein Antrag wurde abgelehnt, bis auf deine Fahrkosten, abzüglich der 100 € die du vom AG - bekommen hast, also diese 30,17 € stünden dir für diesen Zeitraum zu.

Der Antrag wurde abgelehnt, weil du im besagten Zeitraum noch bei deinen Eltern bzw.einem Elternteil gewohnt hast und da bist du vom BAB - ausgeschlossen.

Im Ablehnungsbescheid steht, dass du deinen Lebensunterhalt aus anderen Mitteln bestreiten kannst, ich gehe also davon aus das du für der BAB - zu viel Vergütung bekommst.

Deshalb sollst du dich ans zuständige Jobcenter wenden und da einen ALG - 2 Antrag stellen, dann würdest du ggf.eine Aufstockung zu deiner Netto Vergütung bekommen.

Was bekommst du denn Brutto und Netto, wie alt bist du, was zahlst du für deine Warmmiete ?

massa508 
Fragesteller
 23.05.2018, 22:56

Brutto weiß ich nicht genau, aber ich ich verdiene ca. 578€ netto und für die warmmiete Zahle ich 482€. Wie genau stellen die Leute, die das ablehnen sich vor, wie ich damit leben soll ? Mein Vater hat zwar vor 2 Jahren genug verdient. Jetzt ist er aber sozusagen arbeitslos und lebt für immer im Ausland mit meiner Mutter gemeinsam und somit kann ich überhaupt keine finanzielle Unterstützung von denen bekommen. Ich habe gestern ein Widerspruch eingelegt. Mal sehen was die Antworten werden.

isomatte  24.05.2018, 07:34
@massa508

Du hast doch sicher bei deinem Antrag auch Nachweise über das Einkommen deiner Eltern erbracht, dann liegt es am damaligen Einkommen deiner Eltern, weshalb der Antrag abgelehnt wurde !

Denn mit 578 € Netto hast du für der BAB - in der Regel nicht zu viel, um dann keinen BAB - Anspruch mehr zu haben.

Bei 578 € Netto solltest du als Single um die 730 € haben !

Wenn du kein Kindergeld bekommst, dann solltest du so schnell es geht einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen, damit meine ich noch diesen Monat, damit du dir einen evtl.Anspruch noch für den Mai sicherst, denn dieser Antrag wirkt auf den 1.des Antragsmonats zurück.

Ob deine 482 € Warmmiete für einen Single bei dir angemessen nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) ist kann ich dir nicht sagen, du kannst dir aber aus dem Internet mal suchen ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt, oder du erkundigst dich gleich beim zuständigen Jobcenter.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete

Geht man mal davon aus, dass du kein Kindergeld bekommst und deine 482 € angemessen sind, dann würde das so aussehen.

Dein Bedarf nach dem SGB - ll läge dann bei min. derzeit 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt + deine 482 € für deine KDU = gesamt also 898 € pro Monat.

Das Jobcenter würde dir von deinem Brutto die zustehenden Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnen und dann theoretisch von deinem Netto abziehen, dass würde dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Dazu kämen dann ggf.sonstige Einkommen wie z.B. das Kindergeld und diese würden dann zu 100 % angerechnet.

Die ersten 100 € vom Brutto wäre dein Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Somit würde sich bei 730 € Brutto ein Freibetrag von 226 € ergeben, abzüglich von deinen 578 € Netto blieben dann nur etwa 352 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Diese 352 € würden dann von deinen min.898 € Bedarf abgezogen, es würde sich dann eine Aufstockung von min.546 € pro Monat ergeben, diese solltest du dann jeden Monat vom Jobcenter erhalten, solange sich an der Höhe deines Einkommens nichts ändert.

Zu deinem Antrag legst du auch deinen BAB - Ablehnungsbescheid in Kopie bei und solltest du Kindergeld bekommen oder auch nicht, dann musst du das auch nachweisen.

Das Jobcenter wird aber sicher die Einkommens und Vermögensverhältnisse deiner Eltern nochmal prüfen, um so feststellen zu können ob diese leistungsfähig sind, hier besteht dann aber der Unterschied, dass das Jobcenter nach dem aktuellen Einkommen / Vermögen geht und nicht wie beim BAB - das Einkommen von vor 2 Jahren herangezogen wird.

Deshalb wird dein Widerspruch bei der Agentur für Arbeit meiner Ansicht nach auch keinen Erfolg haben.

Am besten gehst du also schnell persönlich zum Jobcenter ( Ausweis / Pass ) nicht vergessen und beantragst dort ALG - 2, nimm am besten auch mal deinen Azubi Vertrag und deinen BAB - Bescheid mit, solltest du dann doch gleich warten können und nicht erst einen Termin zum persönlichen Gespräch bekommen.

Kannst dir aus dem Internet mal den ALG - 2 Hauptantrag suchen, den kannst du dir auch ausdrucken, dann siehst du schon mal was du alles an Nachweisen usw.brauchst.

isomatte  24.05.2018, 20:07

Danke dir für deinen Stern !

massa508 
Fragesteller
 24.05.2018, 20:23
@isomatte

Danke für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort 👍🏼

isomatte  24.05.2018, 20:24
@massa508

Bitte schön !

Dir steht wohl ab 15.5. aufstockendes ALG II zu. Bis zum 14.5. bekamst Du kein Geld, weil Du noch zu Hause gewohnt hast.

So würde ich das deuten.