Bei BAB Antrag, werden getrennt lebende Eltern zusammen veranlagt?

5 Antworten

Sie müssen beide Auskunft geben. Werden aber nicht zusammen veranlagt, sondern getrennt voneinander abgerechnet. 

Es wird von jeder Person der Unterhalt berechnet mit einbezogen, den er theoretisch an das Kind zahlen müsste/könnte.

Was dann noch am Bedarf fehlt kommt vom BAB.

Da beide , zu Unterhalt verpflichtet sind  ja , 

Ja, beide Eltern sind unterhaltspflichtig. 

ja dafür wird das gehalt beider eltern rangezogen. entweder gibts bab oder ihr müsst beide weiter unterhalt zahlen, abzüglich kindergeld und einkommen ergibt sich der betrag x der noch an unterhalt offen ist.

Such dir im Internet einen kostenlosen Rechner für den BAB - da gibst du Schritt für Schritt alle geforderten Angaben ein,dann wirst du sehen was ggf.vorrangig von den Eltern an Unterhalt gezahlt werden müsste !

Der Freibetrag der Eltern ist natürlich höher wenn sie getrennt bzw.geschieden sind,dass wird dann natürlich bei der Berechnung berücksichtigt wenn du es korrekt eingibst.